Die Kinderland Bad Essen gGmbH ist gemäß § 267 HGB i.V.m. § 158 NKomVG prüfungspflichtig. Für die Erteilung des Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (= Bestimmung des Abschlussprüfers) ist gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages die Zustimmung des Gesellschafterausschusses erforderlich. Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, die R + K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen.
Im Rahmen der Erteilung des Feststellungsvermerks erfolgt anschließend eine Prüfung des Prüfungsberichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück.
Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss der Kinderland Bad Essen gGmbH sind gemäß den Regelungen des § 11 des Gesellschaftervertrages an die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses gebunden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Prüfung des Jahresabschlusses der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2023 und die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 der R +K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, zu übertragen.
Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss werden angewiesen, entsprechend zu beschließen.