Die privaten Telekommunikationsunternehmen haben in den letzten 25 Jahren
in den ländlichen Gebieten kaum in die digitale Infrastruktur investiert. Da
dementsprechend ein „Marktversagen“ festgestellt worden ist, kann mit
Zuschüssen in den privatisierten Markt eingegriffen werden. Dafür wurden
Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen aufgelegt.
Grundsätzlich ist dabei ein kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von 25%
bereitzustellen. Die Förderprogramme haben den Glasfaserausbau in zwei Phasen
unterteilt:
- Ausbau der sog. Weißen Flecken, bis 30
Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der sog. Grauen Flecken, über 30
Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“
(I. Ausbauphase):
Die 34 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus
in den sog. „Weißen Flecken“ mit einer Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in
2016 mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Landkreis
Osnabrück übertragen. Im Rahmen dieser „Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund
20.000 Adressen ausgebaut. Rund 5.000 dieser Adressen verfügen inzwischen
über 117 Kabelverzweiger (FttC-Ausbau) über eine schnelle Internetverbindung.
Bei weiteren 4.000 Adressen stehen bereits Glasfaserdirektanschlüsse
(FttB-Ausbau) zur Verfügung. Bis 2025 erhalten auch die verbleibenden 11.000
Adressen sukzessive einen Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“
muss ein komplett neues, rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das Investitionsvolumen für die „Weißen Flecken“ beträgt voraussichtlich
rund 269 Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft des Landkreises, die TELKOS, hat
fünf Förderbescheide des Bundes erhalten. Der Bund übernimmt damit
voraussichtlich rund 124 Mio. € (46%). Das Land Niedersachen beteiligt sich mit
rund 61 Mio. € (23%) an der Ko-Finanzierung der Bundesförderung. Die kommunale
Ko-Finanzierung für die „Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio. € (31%)
übernimmt der Landkreis Osnabrück.
Für Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen) und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
hat der Landkreis Osnabrück bisher weitere 6,4 Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis
Osnabrück beteiligt sich daher bislang mit 90,4 Mio. € an der Finanzierung des
Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher
Glasfaserausbau:
Über viele Jahre haben die privaten Telekommunikationsunternehmen lediglich
in den vergleichsweise kostengünstigen FttC-Ausbau investiert. Seit 2020
investieren nunmehr auch die privaten Anbieter im Landkreis Osnabrück in den
FttB-Ausbau. Dieser eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau hat im letzten Jahr
deutlich Schwung aufgenommen. Zu nennen sind hier insbesondere die Anbieter
Glasfaser Nordwest (Produkte Telekom und osnatel), GVG Glasfaser (Produkt
Teranet) und Westconnect (Produkt EON-Highspeed).
Die bisher bekannten Ausbaupläne der privaten Anbieter zeigen allerdings
deutlich, dass der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau kein Vollausbau der
„Grauen Flecken“ sein wird. An den Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte
Gebiete aus wirtschaftlichen Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für
viele kleinere Ortslagen noch keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem
Markterkundungsfahren 2022 sowie weiteren Abstimmungsgesprächen mit den
Telekommunikationsunternehmen wird derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund
13.000 Adressen nur über den geförderten Breitbandausbau einen
Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte Juni 2023 läuft ein neues
Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an auszubauenden Adressen kann
sich nach Auswertung der Meldungen der Telekommunikationsunternehmen noch
einmal verändern.
Gigabit-Förderung -
„Graue Flecken“ (II. Ausbauphase):
Anfang April 2023 ist die „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft
getreten. Die Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei
200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die
genannte Versorgung kann de facto nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden.
Bei der Förderung ausdrücklich ausgenommen sind gigabitfähige
Kabelfernsehanschlüsse (DOCSIS 3.1). Demnach sind alle Andressen förderfähig,
die
-
nicht bereits im Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über keinen Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1)
verfügen.
Eine sog. „homes-passed-Versorgung“ ist ausreichend, d.h. eine Adresse gilt
als versorgt, wenn der Glasfaser- bzw. der Kabelfernsehanschluss vor dem
Grundstück liegt und kostenpflichtig nachgerüstet werden kann. Wenn ein Förderantrag
für eine Gemeinde gestellt wird, müssen alle förderfähigen Adressen
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht individuell zugeschnitten
werden.
Wie oben beschrieben wurde, wird derzeit von rund 13.000 förderfähigen „grauen“ Adressen ausgegangen. Es müssten
demnach noch einmal rund 1.900 km
Glasfasernetz neu gebaut werden. Bei aktuell realistischen Kosten in Höhe von 125 € / Meter wäre
dann nach einer ersten Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen in Höhe von bis zu 240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik der
II. Ausbauphase:
Der Bund übernimmt weiterhin 50% der Kosten. Die Förderrichtlinie des
Landes liegt noch nicht vor. Wenn sich das Land Niedersachsen – wovon aktuell
auszugehen ist – weiterhin mit 25% an den Kosten beteiligt, bliebe eine
kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von rund 60 Mio. € (25%).
Die Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich 50%. Nach Punkt 6.8 der
Förderrichtlinie kann die Förderquote bei Gemeinden mit geringer
Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar auf 70% erhöht werden. Bei der Bewertung
der Wirtschaftskraft wird der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der Jahre
2017 bis 2021 zugrunde gelegt. Voraussichtlich wird bei drei Einheitsgemeinden
sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Förderquote 60% Anwendung
finden. Die Förderquote 70% dürfte im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung
kommen. Durch die beschriebene Förderquote von 60% für 11 Kommunen reduziert
sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7
Mio. €.
Da bei der Bundesförderung in der Vergangenheit einige Bundesländer
überproportional viele Fördergelder beantragt haben, wird der Bund bei der
Breitbandförderung zukünftig mit Länderbudgets arbeiten. Der Bund stellt in
2023 insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Alle Flächenländer erhalten einen
Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je förderfähiger
Adresse. Für Niedersachsen errechnet sich für 2023 ein Länderbudget in Höhe von
220 Mio. €. Das Budget kann sich Ende 2023 noch einmal erhöhen, falls es
Rückflüsse aus anderen Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a. ersten Kostenschätzung müssten beim Bund bis zu 120 Mio. €
beantragt werden. Bei Anwendung der oben beschriebenen Förderquote in Höhe von
60% für einige Gemeinden dürfte sich dieser Betrag auf rund 124 Mio. €
erhöhen. Vor dem Hintergrund des beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen
muss davon ausgegangen werden, dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis
alle Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung
berücksichtigt werden können. Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist
nicht sinnvoll, da die Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist.
Hinzu kommt, dass ein derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen
Kriterien für die Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die Förderung zukünftig über eine „Fast-Lane“ und eine
„Slow-Lane“ steuern. „Fast-Lane-Anträge“ können direkt bewilligt werden, d.h.
das Ende des Förderaufrufs am 15.10.2023 muss nicht abgewartet werden. Ein Antrag
kommt in die „Fast-Lane“, wenn nach den unten beschriebenen Kriterien
mindestens 300 Punkte erreicht werden. Dass am höchsten bewertete Kriterium
ist der Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“. Da sich der Landkreis
Osnabrück in den vergangenen Jahren bereits intensiv bei den „Weißen Flecken“
engagiert hat, können bei diesem Kriterium maximal 80 von 200 Punkten erreicht
werden. Das hat zur Folge, dass es keine Antragskonstellation geben dürfte, in
der der Landkreis Osnabrück einen Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das Länderbudget nach den Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft
ist, werden die verbleibenden Mittel in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der
Bewertung nach den Kriterien bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis
zu 5 Punkte zu erreichen. Die Punktzahl wird dann mit der prozentualen
Gewichtung multipliziert. Folgende vier Kriterien werden bei der Bewertung der
Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf „Weiße
Flecken“ – Gewichtung 40%
Leider werden hier nicht alle förderfähigen Adressen zugrunde gelegt,
sondern nur die „Weißen Flecken“. Kommunen, wie der Landkreis Osnabrück, die
sich bereits beim Ausbau der „Weißen Flecken“ engagiert haben, werden bei
diesem Kriterium schlechter gestellt. Für die Kommunen im Landkreis Osnabrück
können lediglich 1 Punkt oder 2 Punkte erreicht werden, d.h. nur 40 oder 80 von
200 Punkten.
-
Abweichung
Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25%
Der Bund hat eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, die das Potenzial
für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen
sollen auf dieser Basis Gespräche mit den privaten Anbietern führen. Leider
geht die Potenzialanalyse vielfach von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es
wird nicht berücksichtigt, dass in vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete
bereits ausgebaut worden sind bzw. ein Ausbau bereits geplant ist. Die der
Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation ist daher in der Regel
nicht mehr umsetzbar.
Eine detaillierte Auswertung ist erst nach Abschluss der Markterkundung
möglich. Bei 12 Städten und Gemeinden weist die Potenzialanalyse allerdings ein
„Potenzial“ von 96% bzw. 98% aus. Bei diesen Werten wird es eine deutliche
Abweichung zur Markterkundung und damit keine Punkte bei diesem Kriterium
geben. Realistische Chancen auf Punkte haben hier nur die 9 Städte, Gemeinden
und Samtgemeinden, bei denen die Potenzialanalyse zwischen 49% und 84% liegt.
-
Digitale Teilhabe
ländliche Räume / Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier wird die Einwohnerdichte der Gemeinde zugrunde gelegt, nicht die
Einwohnerdichte des Projektgebietes. Für keine Kommune im Landkreis Osnabrück
wird die volle Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte unter 50%). Ab einer
Einwohnerdichte von 234 Einwohner / qkm (= durchschnittliche Einwohnerdichte)
gibt es keine Punkte mehr. Für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im
Landkreis Osnabrück liegt die Bewertung zwischen 0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale
Zusammenarbeit – Gewichtung 15%
Die volle Punktzahl von 75 Punkten wird bei einem Förderantrag für
mindestens 5 Gemeinden erreicht. Da es die Potenzialanalyse nur auf Ebene der
Samtgemeinden gibt – nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden – sollten die
Samtgemeinden bei einer Antragstellung als Einheit betrachtet werden.
Auf Basis der Daten aus 2022 würde ein Gesamtantrag für den Landkreis
Osnabrück eine Bewertung mit lediglich 185 Punkten erreichen. Das zeigt
deutlich, dass für einen Förderantrag in 2023 ein nach den beschriebenen
Kriterien sinnvolles Projektgebiet zusammengestellt werden sollte. Städte und
Gemeinden, die bei den Kriterien „Potenzialanalyse“ und „Einwohnerdichte“ nicht
punkten, können nur in geringem Umfang berücksichtigt werden. Das Projektgebiet
sollte allerdings auch zusammenhängend sein, da nur so später ein technisch
sinnvolles Glasfasernetz gebaut werden kann.
Der Bund kehrt zu dem Verfahren der Förderaufrufe zurück. Förderanträge für
2023 müssen bis zum 15.10.2023
gestellt werden.
Bezogen auf diese Antragsfrist besteht ein hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam
des Landkreises hat das Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet
(Durchführung eines Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete Antragsvorbereitung kann allerdings nur dann Mitte 2023
fortgesetzt werden, wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6 Kommunen mit einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe auch für die „Grauen Flecken“
auf den Landkreis Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Finanzierung
Breitbandausbau:
Bei den „Weißen Flecken“ wird von einem Investitionsbedarf von rund 269
Mio. € ausgegangen, für die „Grauen Flecken“ kommen voraussichtlich noch
einmal rund 237 Mio. € hinzu. Insgesamt müssen folglich mehr als eine halbe
Milliarde EURO in den Glasfaserausbau im Landkreis Osnabrück investiert werden.
Den oben beschriebenen kommunalen Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in
Höhe von 84 Mio. € trägt zu 100% der Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. €
für Sonderprogramme und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner
finanziert der Landkreis in den Jahren 2018 bis 2027 die Personalkosten für
das Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio. € zugrunde zu legen. Insgesamt
übernimmt der Landkreis Osnabrück damit Kosten in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller Einschätzung würde sich für die Erschließung sämtlicher
„Grauen Flecken“ ein zusätzlicher kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von
rund 53,7 Mio. € ergeben. Der Mittelabfluss wird sich gleichbleibend über vier
Jahre (2024-2027) mit jährlich 13,425 Mio. € erstrecken.
Die notwendigen Finanzmittel werden vom Landkreis über die allgemeinen
Deckungsmittel bereitgestellt. Nach heutigen Finanzeckwerten würde sich ab dem
Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf von 1,5%-Punkten Kreisumlage
ergeben.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die
„Weißen Flecken“ wurde in 2016 geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es
in 2017. Die geltende Fassung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in
§ 4 noch vor, dass sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten
des Ausbaus in den „Weißen Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein
Volumen von 6,7 Mio. € vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es
noch keine konkrete Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben
nunmehr entschieden, dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen
Kommunen an der Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach
übernimmt der Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch eine abschließende Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es
wird daher vorgeschlagen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die
„Weißen Flecken“ durch die beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben
wird.
II. Ausbauphase
Die Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als
Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 GG
bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die Gigabitförderung („Graue Flecken“)
soll daher eine zweite Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.
Diese Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte vor:
A.
Aufgabenübertragung
- Die Aufgabe wird für
alle förderfähigen Adressen im Gemeinde-/Stadtgebiet nach der Gigabit-Richtlinie
2.0 vom 31.03.2023 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
- Der Landkreis
übernimmt die Aufgabe komplett (von der Planung bis zur Fertigstellung) oder
bedient sich dafür der TELKOS.
- Der Landkreis
entscheidet über den Zuschnitt der Gebietskulissen und der Reihenfolge der
Förderanträge.
- Der Landkreis trägt
Sorge dafür, dass im größtmöglichen Umfang Fördergelder von Bund und Land
eingeworben werden. Der Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine Förderquote
von mindestens 75% über Bund und Land erzielt werden kann.
- Aufgrund der
Förderrichtlinie des Bundes ist davon auszugehen, dass der Gesamtausbau über
einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren erstrecken wird.
- Eine regelmäßige
Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung und
-umsetzung erfolgt über den Steuerkreis Breitband.
B.
Kostentragung
- Der kommunale
Ko-Finanzierungsanteil nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig vom
Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur Kostenübernahme sind sich die Städte und Gemeinden einig, dass der
nicht durch Erträge gedeckte und aufzubringende Aufwand für den Landkreis
Osnabrück gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies auch in dem Bewusstsein,
dass bei einer Finanzierung über die allgemeinen Deckungsmittel, im Bedarfsfall
eine Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein kann.
Auf
Basis dieser Eckpunkte wird vorgeschlagen, die anliegende Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Gigabitförderung „graue Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die
Gigabit-Förderung soll mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
gleichlautend abgeschlossen werden. Für die grundsätzliche Entscheidung zur
weiteren Ausbauplanung der II. Phase ist es allerdings nicht erforderlich,
dass die Vereinbarung von allen 34 Städten und Gemeinden abgeschlossen wird.
Der Landkreis Osnabrück würde die Aufgabe auch übernehmen, wenn nur ein Teil
der Städte und Gemeinden die Aufgabe auf den Landkreis übertragen möchte.
Die Anlage zu § 6 der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung (Verlegestandards) befindet sich noch in der Abstimmung.
Zielsetzung zum
weiteren Verfahren:
Ziel sollte es sein, in 2023 in einer noch festzulegenden Gebietskulisse
mindestens einen Förderantrag für fünf bis sechs Kommunen zu stellen –
idealerweise sogar Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht bekannt, wie viele Förderanträge aus Niedersachsen in
2023 gestellt werden und wie diese zu bewerten sind. Es ist folglich nicht
sicher, dass ein Förderantrag für den Landkreis Osnabrück in 2023 auch bewilligt
werden würde. Die Chance auf einen Bundesförderbescheid in 2023 sollte
allerdings unbedingt offengehalten werden, da es nicht gesichert ist, dass
sich die Chancen in 2024 verbessern. Unter Umständen sind in 2024 sogar noch
mehr Förderanträge und damit eine Überzeichnung des Programms zu erwarten.
Anlagen:
Anlage 1 – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Gigabitausbau 2 „graue Flecken“
Anlage 2 - Ergänzungsvereinbarung zu der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.10.2017
Anlage 3 zu § 6 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Gigabit-Ausbau
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Bad Essen
überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen
Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis
Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird
dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
2.
Der Bürgermeister wird
ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung
(Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu
unterzeichnen (Anlage 1).
3.
Für die abschließende
Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die
vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den
Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.
4.
Der Ausbau in der Gemeinde
Bad Essen erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung
zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon
auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund
der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf
Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.