Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Bürgermeisters gem. §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. 129 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/FD2/2023/541
Aktenzeichen
11170.05.01
Art
Beschlussvorlage

Nach § 128 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen und darin das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Der kommunale Jahresabschluss stellt dabei vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz und der Anhang, dem eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste sowie ein Rechenschaftsbericht beizufügen sind.

 

Der Jahresabschluss ist durch die Kämmerei zu erstellen. Der Bürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest. Anschließend wir der Jahresabschluss durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Der geprüfte Jahresabschluss wird dann vom Bürgermeister – ggf. mit einer eigenen Stellungnahme versehen – dem Rat vorgelegt, der gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters beschließt. Weiterhin trifft der Rat einen Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde im Zeitraum vom 05.06.2023 bis 25.07.2023 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage beigefügt ist. Das Prüfungsergebnis schließt mit folgender Feststellung:

 

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde

·         entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften,

·         die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“    

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die vermerkten Prüfungsergebnisse werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 wird festgestellt.

 

Entsprechend der beigefügten Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.352.416,60 € ab. Dabei beträgt der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 1.362.567,04 € und der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis
-10.150,44 €.

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 2.098.925,88 € auf. Dabei beträgt der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit 3.320.157,73 € und der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit -2.927.801,30 €.

Der im Haushaltsplan 2022 bereitgestellte Kreditrahmen wurde nicht in Anspruch genommen. Die bestehenden Kreditverbindlichkeiten wurden in Höhe von 835.556,15 € getilgt.

Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft können dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden. 

 


Anlagen:

  1. Bilanz zum 31.12.2022
  2. Ergebnisrechnung 2022
  3. Finanzrechnung 2022
  4. Rechenschaftsbericht 2022
  5. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Bad Essen

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 1.362.567,04 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 10.150,44 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: