Betreff
Wasserverband Wittlage - Satzung über die Abwälzung der Abwasserabagbe
Vorlage
BV/FD2/2023/542
Aktenzeichen
53810.00.00
Art
Beschlussvorlage

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes ist für das Einleiten vom Abwasser in ein Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 1 bis 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Meeresgewässer, Grundwasser) eine Abgabe zu entrichten. Die Abgabe wird von den Ländern erhoben. Diese können bestimmen, dass die Abgabenpflicht nicht den Einleitern der Abwässer, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen, Zweckverbände) auferlegt wird. Das Land Niedersachsen hat von dieser Möglichkeit durch § 5 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AG AbwAG) Gebrauch gemacht und die Abgabenpflicht auf die Gemeinden übertragen. Gleichzeitig wurde den Gemeinden und Zweckverbänden in § 6 AG AbwAG die Möglichkeit eröffnet, die Abwasserabgabe auf die tatsächlichen Einleiter abzuwälzen. Die Gemeinde Bad Essen hat von dieser Möglichkeit durch die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 08.12.2081 Gebrauch gemacht.

 

Die Gemeinde Bad Essen hat die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage übertragen. Dieser erhebt zurzeit die Abwasserabgabe für die Einleiter in der Gemeinde Bad Essen auf Grundlage der gemeindlichen Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe (Hinweis: Aktuell sind in der Gemeinde Bad Essen keine Einleiter von der Abwasserabgabe betroffen). Zur zukünftig rechtssicheren Erhebung der Abgaben ist es sinnvoll, dass der Verband eine eigene Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe erlässt. Gleichzeitig kann die Satzung der Gemeinde Bad Essen dann aufgehoben werden. Die von der Gemeinde Bad Essen in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage entsandten Vertreter/innen sind durch Ratsbeschluss anzuweisen, dem notwendigen Satzungsbeschluss zuzustimmen. Ein Entwurf der Satzung des Wasserverbandes über die Abwälzung der Abwasserabgabe ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe - Entwurf

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Bad Essen stimmt der Aufstellung einer Satzung des Wasserverbandes Wittlage über die Abwälzung der Abwasserabgabe entsprechend des vorliegenden Entwurfes zu. Die Vertreter/innen der Gemeinde Bad Essen in der Verbandsversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

  1. Die Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 08.12.1981, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 06.12.1994, wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung des Wasserverbandes Wittlage über die Abwälzung der Abwasserabgabe aufgehoben. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: