Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG besteht der
Verwaltungsausschuss aus
1. der Hauptverwaltungsbeamtin/dem
Hauptverwaltungsbeamten,
2. den Beigeordneten und
3. den Mitgliedern mit beratender
Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass in
Gemeinden, die neben der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten
nicht mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, die Zahl der Beigeordneten sechs
beträgt, jedoch per Ratsbeschluss für die Dauer der Wahlperiode um zwei erhöht
werden kann. Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in der konstituierenden Sitzung
am 04.11.2021 für die laufende Wahlperiode beschlossen, dass die Anzahl der
Sitze im Verwaltungsausschuss von sechs auf acht erhöht wird. Zusammen mit dem
Bürgermeister, der den Vorsitz innehat, besteht der Verwaltungsausschuss somit
aus neun Mitgliedern.
Mit E-Mail vom
03.10.2023 hat die Vorsitzende der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Bündnis C
gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sich die Gruppe aufgelöst habe.
Mit gleicher E-Mail hat sie die Bildung der Gruppe SPD/Bündnis C angezeigt.
Sowohl die Auflösung der bisherigen Gruppe als auch die Bildung der neuen
Gruppe wurden mit Eingang der E-Mail am selben Tage beim Bürgermeister wirksam.
Gemäß § 71 Absatz 9
Satz 2 NKomVG muss der Verwaltungsausschuss neu besetzt werden, wenn seine
Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen
der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Dies ist mit Datum vom 04.10.2023 ebenfalls per E-Mail durch den Vorsitzenden
der Gruppe CDU/FDP geschehen. Daher ist eine Neubesetzung des
Verwaltungsausschusses vorzunehmen.
Für die Neubesetzung
findet das Berechnungsverfahren gemäß § 71 Absatz 2 Satz NKomVG (D'Hondtsches
Höchstzahlenverfahren) Anwendung. Es ergibt sich folgende Berechnung für die
Sitzverteilung der acht Beigeordneten:
CDU/FDP-Gruppe: 4 Beigeordnete
SPD/Bündnis C-Gruppe: 4 Beigeordnete
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält ein beratendes Mandat ohne Stimmrecht (§ 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG).
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Bürgermeister
Gruppe CDU/FDP: 4 Beigeordnete
Gruppe SPD/Bündnis C: 4 Beigeordnete
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 1 beratendes Mitglied
Zu b)
Die Gruppe CDU/FDP benennt folgende Beigeordnete und Stellvertreter/innen:
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Die Gruppe SPD/Bündnis C benennt folgende Beigeordnete und Stellvertreter/innen:
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt folgendes beratendes Mitglied und Stellvertreter/in:
Ratsmitglied Vertreter/in: Ratsmitglied
Zu c)
Der Rat stellt die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung
durch Beschluss fest.