Betreff
Neubesetzung der Fachausschüsse: a) Feststellung der Sitzverteilung; b) Benennung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder; c) Benennung der beratenden Ausschussmitglieder; d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
BV/FD2/2023/551
Art
Beschlussvorlage

Der Rat kann nach den Bestimmungen des § 71 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Er legt dabei die Aufgaben der Fachausschüsse und die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen entsprechend ihres Stärkeverhältnisses im Rat verteilt, sodass die Ausschüsse sich insoweit als ein „verkleinerter Rat“ darstellen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 folgende Fachausschüsse für die laufende Wahlperiode gebildet:

·          Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung

·          Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Umwelt

·          Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen

·          Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung

·          Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport

 

Die Zahl der Ausschusssitze wurde auf neun festgelegt.

 

In der Regel werden die Ausschüsse des Rates zu Beginn einer Wahlperiode gebildet. Der Rat kann die Ausschüsse aber jederzeit auflösen und neu bilden. Eine Neubesetzung der Ausschüsse muss erfolgen, wenn ihre Zusammensetzung nicht mehr dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird (§ 71 Absatz 9 Satz 2 NKomVG). Aufgrund des Antrages der CDU/FDP-Gruppe vom 04.10.2023 ist eine Neuverteilung der Sitze vorzunehmen.

 

a) Feststellung der Sitzverteilung

Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG werden die Sitze in den Ausschüssen auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los, welches von der Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

Daraus ergibt sich folgende Berechnung für die Sitzverteilung für die neun Ausschussmitglieder:

  • CDU/FDP-Gruppe: 4 Mitglieder
  • SPD/Bündnis C-Gruppe: 4 Mitglieder

 

Um den 9. Sitz muss in der Ratssitzung für jeden einzelnen Ausschuss zwischen der CDU/FDP-Gruppe und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gelost werden.

 

b) Benennung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder

Nach der ermittelten Sitzverteilung werden von den Fraktionen und Gruppen die Mitglieder der Ausschüsse benannt (§ 71 Absatz 2 Satz 5 NKomVG).

 

c) Benennung der beratenden Ausschussmitglieder

Sollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Ergebnis des Losverfahrens in einem oder mehreren Ausschüssen keinen Ausschusssitz erhalten, so ist sie berechtigt, in den jeweiligen Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (§ 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG).  

 

d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und stv. Ausschussvorsitzenden:

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und benennen deren Vorsitzende (§ 71 Absatz 8 NKomVG).

 

Entsprechend der Kräfteverhältnisse im Rat entfällt auf die Gruppe CDU/FDP der 1., 3. und 5. und auf die Gruppe SPD/Bündnis C der 2. und 4. Zugriff auf die Ausschussvorsitze.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Nach erfolgtem Losentscheid wird die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:

 

Ausschuss für

Gruppe CDU/FDP

Gruppe SPD/Bündnis C

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung

 

 

 

Klimaschutz, Mobilität und Umwelt

 

 

 

Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen

 

 

 

Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

 

 

Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport

 

 

 

 

 

Zu b)

Folgende Ausschussmitglieder werden benannt:

 

 

Zu c)

Folgende beratende Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Zu d)

Folgende Ausschussvorsitzenden und stv. Ausschussvorsitzenden werden benannt:

 

Zu e)

Der Rat stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse fest.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: