Der Rat kann nach den Bestimmungen
des § 71 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende
Ausschüsse bilden. Er legt dabei die Aufgaben der Fachausschüsse und die Anzahl
der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze werden auf die Fraktionen und
Gruppen entsprechend ihres Stärkeverhältnisses im Rat verteilt, sodass die
Ausschüsse sich insoweit als ein „verkleinerter Rat“ darstellen.
Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat
in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 folgende Fachausschüsse für
die laufende Wahlperiode gebildet:
·
Ausschuss für Bauen, Planen und
Gemeindeentwicklung
·
Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und
Umwelt
·
Ausschuss für Wirtschaft, Marketing,
Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
·
Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche
Sicherheit und Ordnung
·
Ausschuss für Kindergärten und Schulen,
Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Die Zahl der Ausschusssitze wurde
auf neun festgelegt.
In der Regel werden die Ausschüsse
des Rates zu Beginn einer Wahlperiode gebildet. Der Rat kann die Ausschüsse
aber jederzeit auflösen und neu bilden. Eine Neubesetzung der Ausschüsse muss
erfolgen, wenn ihre Zusammensetzung nicht mehr dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen und Gruppen im Rat entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung
gestellt wird (§ 71 Absatz 9 Satz 2 NKomVG). Aufgrund des Antrages der
CDU/FDP-Gruppe vom 04.10.2023 ist eine Neuverteilung der Sitze vorzunehmen.
a)
Feststellung der Sitzverteilung
Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG
werden die Sitze in den Ausschüssen auf die Fraktionen und Gruppen nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter
ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen
Höchstzahlen das Los, welches von der Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Daraus ergibt sich
folgende Berechnung für die Sitzverteilung für die neun Ausschussmitglieder:
- CDU/FDP-Gruppe: 4 Mitglieder
- SPD/Bündnis C-Gruppe: 4 Mitglieder
Um den 9. Sitz muss in der Ratssitzung für jeden einzelnen Ausschuss zwischen der CDU/FDP-Gruppe und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gelost werden.
b) Benennung der stimmberechtigten
Ausschussmitglieder
Nach der ermittelten Sitzverteilung werden von den Fraktionen und Gruppen die Mitglieder der Ausschüsse benannt (§ 71 Absatz 2 Satz 5 NKomVG).
c) Benennung der beratenden
Ausschussmitglieder
Sollte
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Ergebnis des Losverfahrens in einem oder
mehreren Ausschüssen keinen Ausschusssitz erhalten, so ist sie berechtigt, in
den jeweiligen Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu
entsenden (§ 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG).
d)
Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und
stv. Ausschussvorsitzenden:
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und benennen deren Vorsitzende (§ 71 Absatz 8 NKomVG).
Entsprechend der Kräfteverhältnisse im Rat entfällt auf die Gruppe CDU/FDP der 1., 3. und 5. und auf die Gruppe SPD/Bündnis C der 2. und 4. Zugriff auf die Ausschussvorsitze.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Nach erfolgtem Losentscheid wird die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:
Ausschuss
für |
Gruppe
CDU/FDP |
Gruppe
SPD/Bündnis C |
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen |
Bauen, Planen und
Gemeindeentwicklung |
|
|
|
Klimaschutz, Mobilität und Umwelt |
|
|
|
Wirtschaft, Marketing, Tourismus,
Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen |
|
|
|
Feuerwehren, öffentliche
Sicherheit und Ordnung |
|
|
|
Kindergärten und Schulen, Familie,
Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport |
|
|
|
Zu b)
Folgende Ausschussmitglieder werden benannt:
Zu c)
Folgende beratende Ausschussmitglieder werden benannt:
Zu d)
Folgende Ausschussvorsitzenden und stv. Ausschussvorsitzenden werden benannt:
Zu e)
Der Rat stellt die Zusammensetzung der Ausschüsse fest.