Betreff
Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2023/555
Aktenzeichen
-bp/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinde Bad Essen ist es ein besonderes Anliegen, den historischen Ortskern von Bad Essen und die angrenzenden Bereiche des Kirchplatzes zu erhalten und zu bewahren, aber auch behutsam zeitgemäß zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1989 enthält Hinweise und Regelungen, die bei der baulichen Entwicklung des Ortskerns Bad Essen in den vergangenen Jahrzehnten geholfen haben.

 

Mit der Satzung wird einerseits die Voraussetzung für eine homogene Entwicklung des Kurortes Bad Essen geschaffen, andererseits bleibt den Bürgern und Gästen die jetzige städtebauliche Prägung erhalten. Sie dient somit der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns und der Ortschaft Bad Essen.

 

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und dem Wunsch der Gebäudeeigentümer, auch regenerative Energien in Form von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen aufzubringen, ist eine Konkretisierung der Satzung erforderlich. Bei der geplanten Satzungsänderung soll insbesondere der historische Bereich betrachtet werden und eine Erweiterung unter dem Abschnitt 4.3 „Dächer“ erfolgen.

 

Die vorliegende Gestaltungssatzung ist nach § 84 NBauO eine „Örtliche Bauvorschrift“ und wird als Satzung im übertragenen Wirkungskreis erlassen. Insofern ist es erforderlich, die vorgesehene 1. Änderung zu beschließen und eine öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Ein Entwurf der 1. Änderungssatzung sowie die bestehende Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1989 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand zwischen dem 10.08. bis 11.09.2023 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken wurden in der beigefügten Tabelle aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

 


Anlagen:

  • Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen
  • 1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen
  • Zusammenfassung und Abwägung der Stellungnahmen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, wie folgt zu behandeln:

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag der Verwaltung;

 

2.   die Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung