-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Der Gemeinde Bad
Essen ist es ein besonderes Anliegen, den historischen Ortskern von Bad Essen
und die angrenzenden Bereiche des Kirchplatzes zu erhalten und zu bewahren,
aber auch behutsam zeitgemäß zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung aus dem
Jahre 1989 enthält Hinweise und Regelungen, die bei der baulichen Entwicklung
des Ortskerns Bad Essen in den vergangenen Jahrzehnten geholfen haben.
Mit der Satzung wird
einerseits die Voraussetzung für eine homogene Entwicklung des Kurortes Bad
Essen geschaffen, andererseits bleibt den Bürgern und Gästen die jetzige
städtebauliche Prägung erhalten. Sie dient somit der Steigerung der
Attraktivität des Ortskerns und der Ortschaft Bad Essen.
Aufgrund veränderter
Rahmenbedingungen und dem Wunsch der Gebäudeeigentümer, auch regenerative
Energien in Form von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen
aufzubringen, ist eine Konkretisierung der Satzung erforderlich. Bei der
geplanten Satzungsänderung soll insbesondere der historische Bereich betrachtet
werden und eine Erweiterung unter dem Abschnitt 4.3 „Dächer“ erfolgen.
Die vorliegende
Gestaltungssatzung ist nach § 84 NBauO eine „Örtliche Bauvorschrift“ und wird
als Satzung im übertragenen Wirkungskreis erlassen. Insofern ist es
erforderlich, die vorgesehene 1. Änderung zu beschließen und eine öffentliche
Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ein Entwurf der 1.
Änderungssatzung sowie die bestehende Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1989
sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Die einmonatige
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand zwischen dem 10.08. bis
11.09.2023 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken wurden
in der beigefügten Tabelle aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Anlagen:
- Gestaltungssatzung für
den Ortskern Bad Essen
- 1. Änderungssatzung
zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen
- Zusammenfassung und
Abwägung der Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad
Essen, 1. Änderung, wie folgt zu behandeln:
- …
- …
- …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag der Verwaltung;
2. die Gestaltungssatzung für den
Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in
der vorgelegten Fassung als Satzung.