Betreff
Beschluss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG
Vorlage
BV/FD3/2023/556
Aktenzeichen
-bp/md-
Art
Beschlussvorlage

Im Norden des ausgewiesenen Windvorranggebietes 51.3 Rabberbruch des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Essen (51. Änderung des FNP 2015) soll eine Windkraftanlage errichtet werden, deren Rotorblätter aus der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung: Windenergieanlage herausragen.

 

Im Rahmen der o.g. 51. Änderung des FNP sind keine Regelungen oder Aussagen im Hinblick auf die Einbeziehung der Flächen, die von den Rotoren der Windenergieanlagen überstrichen werden, erfolgt. Insofern ist hier eine Genehmigung Windenergieanlage in der vorgesehenen Form nicht möglich.

 

Zur ergänzenden Klarstellung des Sachverhaltes und damit zu einer „besseren“ Ausnutzung der Windenergieflächen kann die Gemeinde auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 WindBG durch Beschluss bestimmen, dass die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen. Damit kann das hier geplante Vorhaben dann realisiert werden.

 

Die Gemeinde Bad Essen unterstützt damit das Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück, wonach der Strombedarf des Landkreises bis 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Festzuhalten ist dabei, dass die größten Potenziale zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Landkreis Osnabrück in der Nutzung der Windkraft liegen.

 

Voraussetzung für die Beschlussfassung nach § 5 Abs. 4 WindBG ist, dass der (Flächennutzungs-) Plan bis zum 1. Februar 2024 wirksam geworden ist. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, die 51. Änderung des FNP der Gemeinde Bad Essen stammt aus 2015.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses tritt dieser in Kraft.


Anlagen:

1. Abbildung WEA geplant (o.M.)

2. WindBG (Auszug)

3. 51. Änderung des FNP (Auszug)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass die Rotorblätter einer Windenergieanlage nicht innerhalb der in der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Essen dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergie liegen müssen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: