Betreff
Feuerwehrbedarfsplan 2024
Vorlage
BV/FD4/2023/562
Art
Beschlussvorlage

Der aktuell vorliegende Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bad Essen stammt aus dem Jahr 2019. Dieser ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Zwischenzeitig sind Fahrzeuge getauscht worden und viele Fahrzeuge müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine „Soll“/“Ist“-Analyse. Er stellt eine Planungsgrundlage für die nächsten Jahre dar.

Aus diesem Grund soll ein neuer Feuerwehrbedarfsplan zeitnah in 2024 erstellt werden.

 

Es besteht die Möglichkeit der direkten Vergabe an die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) die mit einem externen Dienstleister den Plan für rd. 19.000 Euro erstellen würde. Die KWL ist eine 100% Tochter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) und kann daher direkt beauftragt werden.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre die Vergabe der Planerstellung in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Ein angefragtes Preisangebot von einem freien Planer beläuft sich auf rd. 27.000 Euro. Neben dem Kostenaspekt würde durch das Ausschreibungsverfahren der Beginn der Planerstellung deutlich verzögert werden.  


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt auf ein Ausschreibungsverfahren zu verzichten und vergibt die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes 2024 an die KWL.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: Haushaltsmittel werden in 2024 eingeplant.

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: