Der aktuell vorliegende Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bad Essen stammt
aus dem Jahr 2019. Dieser ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Zwischenzeitig
sind Fahrzeuge getauscht worden und viele Fahrzeuge müssen in den nächsten
Jahren ersetzt werden.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine „Soll“/“Ist“-Analyse. Er stellt eine
Planungsgrundlage für die nächsten Jahre dar.
Aus diesem Grund soll ein neuer Feuerwehrbedarfsplan zeitnah in 2024
erstellt werden.
Es besteht die
Möglichkeit der direkten Vergabe an die Kommunale Wirtschafts- und
Leistungsgesellschaft (KWL) die mit einem externen Dienstleister den Plan für
rd. 19.000 Euro erstellen würde. Die KWL ist eine 100% Tochter des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) und kann daher direkt beauftragt
werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Vergabe der Planerstellung in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Ein angefragtes Preisangebot von einem freien Planer beläuft sich auf rd. 27.000 Euro. Neben dem Kostenaspekt würde durch das Ausschreibungsverfahren der Beginn der Planerstellung deutlich verzögert werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt auf ein Ausschreibungsverfahren zu verzichten und vergibt die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes 2024 an die KWL.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Haushaltsmittel werden in 2024 eingeplant. |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |