-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Das Plangebiet liegt
östlich des Ortskerns von Bad Essen, südlich der „Lindenstraße“, östlich der
„Dorfstraße“, nördlich des „Maschweges“ und westlich der Straße „Im Südfeld“.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,81 Hektar.
Das Plangebiet
besteht aus landwirtschaftlichen Flächen und grenzt im Norden direkt an die
Straße „Lindenstraße“ und „Obrockskamp“. Im Osten befindet sich ein
Wohnbaugebiet in dem schon Erschließungsstraßen bis an die Plangebietsgrenze
sowohl im Bebauungsplan als auch in der Örtlichkeit vorhanden sind. Südlich an
das Plangebiet angrenzend liegt der Kinderspiel- und Bolzplatz. Westlich des
Plangebietes befindet sich ein Verbrauchermarkt mit Bäckerei. Im südwestlichen
und südöstlichen Bereich sind außerhalb des Plangebietes landwirtschaftliche
Gehöfte vorhanden.
Aufgrund der großen
Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Bad Essen, soll das Plangebiet für die
Schaffung von Wohnbaugrundstücken entwickelt werden. Da bereits bestehende
Baugebiete nahezu verkauft sind, soll der Bedarf an Wohnbaugrundstücken durch
das Plangebiet gedeckt werden. In diesem Zusammenhang soll an der „Lindenstraße“
zur Deckung von Wohnbau bzw. gewerblichen Grundstücken ein Mischgebiet
entwickelt werden.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) (23. bzw. 30. Änderung des FNP) ist das Plangebiet
als Wohnbaufläche (W) und im Norden an der „Lindenstraße“ als gemischte
Baufläche (M) dargestellt. Im Süden ist für den Kinderspiel- und Bolzplatz eine
Grünfläche und östlich des Plangebietes ebenfalls eine Wohnbaufläche
dargestellt, aus der der Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ im Jahr 2001
entwickelt wurde. Dieser Bebauungsplan ist als allgemeines Wohngebiet
festgesetzt worden.
Das Plangebiet soll
als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden und dient der weiteren
städtebaulichen Entwicklung der Wohnbebauung als Fortsetzung und Ergänzung des
bestehenden Wohngebietes nach Westen. Das östlich angrenzende Wohnbaugebiet
besteht aus Einzel- und Doppelhäusern.
Entwickelt aus dem
FNP, kann eine gemischte Baufläche an der „Lindenstraße‘“ mit Gewerbe- und
Wohnnutzung entstehen.
Die verkehrliche
Anbindung des Wohnbaugebietes erfolgt von der Straße „Obrockskamp“, die auf die
„Lindenstraße“ mündet. Von der Straße „Obrockskamp“ wird Richtung Süden das
Plangebiet mit entsprechenden Planstraßen verkehrlich erschlossen. Vom
bestehenden Baugebiet im Westen sind bereits zwei Planstraßen für das
Plangebiet vorgesehen. Das Mischgebiet wird von der „Lindenstraße“ direkt
angeschlossen. Weitere innere Erschließungen, auch zukünftig nach Westen,
können dem Planteil entnommen werden. Auch ist im Plangebiet die fußläufige
Verbindung zur „Lindenstraße“, zum Kinderspielplatz und zum vorhandenen
Wohngebiet zu berücksichtigen.
Im Bebauungsplan Nr.
48 A „Maschweg – Ost“ ist für die Oberflächenentwässerung ein
Regenrückhaltebecken angelegt worden, welches noch Kapazitäten für das Plangebiet
hat. Für die Entsorgung des Plangebietes sind entsprechende Schmutz- und
Regenwasserleitungen zu planen.
Die Niedersächsische
Landgesellschaft mbH (NLG) ist für den notwendigen Flächenerwerb verantwortlich
und trägt die Kosten für das Verfahren und auch die Gesamterschließung. Die
entsprechenden städtebaulichen Durchführungsverträge werden im Laufe des
Verfahrens aufgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Von der
Niedersächsischen Landgesellschaft wurden die Planunterlagen zum Bebauungsplan
Nr. 48 B „Maschweg“ erarbeitet, die in der Anlage beigefügt sind. Zudem fand
die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die
Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
zwischen dem 04.08.2017 und 11.09.2017 statt.
Anlagen:
Anlage 1: B-Plan Entwurf
Anlage 2: B-Plan Erläuterungen
Anlage 3: B-Plan Erläuterungen
Anlage 4: Aufteilungsentwurf
Anlage 5: Textliche Festsetzung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt, in der vorgelegt Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.