Der Nds.
Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 31.05.2016 bis 02.06.2016 eine
Finanzstatusprüfung bei der Gemeinde Bad Essen durchgeführt. Grundlage für die
Prüfung ist das Nds. Kommunalprüfungsgesetzt (NKPG), wonach der
Landesrechnungshof überörtliche Prüfungen von Kommunen durchführt. Inhalt der
Prüfung ist die Feststellung, ob das Haushalts- und Kassenwesen der Kommunen
ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird. Die Finanzstatusprüfung
beinhaltet eine formale Prüfung anhand der Rechtsvorschriften zum Haushalts-
und Kassenwesen und trifft zudem Aussagen zur Leistungsfähigkeit der Kommunen
anhand ausgewählter Kennzahlen.
Die
Finanzstatusprüfung bei der Gemeinde Bad Essen war gleichzeitig Teil einer
vergleichenden Analyse, in die 52 Einheitsgemeinden mit 3.600 bis 23.000
Einwohnern aus dem gesamten Land Niedersachsen einbezogen wurden. Der
Prüfungszeitraum umfasste die Haushaltsjahre 2012 bis 2015.
Eine
Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsbericht ist dem Rat
unverzüglich bekannt zu geben. Sie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anschließend ist die Prüfungsmitteilung öffentlich auszulegen. Bei Bedarf kann
der vollständige Prüfungsbericht jedem Ratsmitglied zur Verfügung gestellt
werden.
Anlagen:
Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Prüfungsbericht der Präsidentin des Nds. Landesrechnungshofes vom 14.05.2018 über die vergleichende Finanzstatusprüfung bei 52 Einheitsgemeinden zur Kenntnis.