Die
Verwaltungsbehörden und die Polizei haben gem. § 1 Abs. 1 S. 1 des nds. SOG
gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Dabei wird die Polizei nach dem
Gesetz nur subsidiär tätig, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht
rechtzeitig handeln kann. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben beschränkt
sich dabei nicht nur auf die allgemeinen Geschäftszeiten, sondern gilt
insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden.
Tatsächlich hat die Polizei bisher viele Aufgaben der Gemeinden mit übernommen.
Dieses will und kann die Polizei zukünftig jedoch nicht mehr aufrechterhalten.
Zu den kommunalen
Aufgaben gehören u. a. Aufenthaltsermittlungen, Überwachung des ruhenden
Verkehrs, die Absicherung von Veranstaltungen und Umzügen, aber auch die
Präsenz anlässlich von Ordnungsstörungen (Vermüllung, Alkoholkonsum, Lärm,
unzulässige Ansammlungen usw.). Die
Kommunen müssen diese ihnen obliegenden Aufgaben selbst übernehmen. Das
bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, der mit dem vorhandenen Personal jedoch
nicht zu leisten ist. Um konkrete Planungen aufnehmen zu können findet am
26.11.2018 ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern der Polizei und den
Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln statt. In der Ausschusssitzung am
29.11. werden die Ergebnisse des Treffens vorgestellt.
Um dem Rückzug der
Polizei aus bestimmten Aufgabenbereichen zu begegnen müssen die Städte und
Gemeinden einen eigenen Außendienst aufbauen bzw. entsprechend verstärken. Der
Deutsche Städtetag empfiehlt die Schaffung einer vollen Stelle pro 10.000
Einwohnern. Die Stadt Osnabrück hat bereits eine Aufstockung ihres
Ordnungsaußendienstes von 6,75 Stellen um weitere 9,25 Stellen auf dann 16
Stellen beschlossen. Dieses bedeutet zusätzliche Kosten von jährlich mehr als
500.000,-- €. Bei den Gemeinden des Altkreises Wittlage ist bislang kein
Ordnungsaußendienst vorhanden. Die Gemeinde Ostercappeln hat im Haushaltsplanentwurf für 2019 erstmalig
einen Ansatz von 20.000,-- € vorgesehen. Die Anzahl der zu schaffenden Stellen
muss ermittelt werden. Die Empfehlungen des Städtetages können sicherlich nicht
direkt auf kleinere Gemeinden übertragen werden. Dabei könnte sich ein
gemeinsamer Außendienst für die drei Altkreisgemeinden anbieten.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussvorschlag
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sind
im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |