-Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen-
Dem Netzausbau
kommt durch die von der Bundesrepublik Deutschland angestrebte Energiewende
eine wichtige Schlüsselrolle zu. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer
Energien verändern sich auch die Anforderungen an das Übertragungsnetz.
Windenergie wird in Deutschland in großen Mengen im Norden gewonnen. Um die
Netzsicherheit in Deutschland weiterhin gewährleisten bzw. möglichen Engpässen und
Spannungsproblemen entgegenzuwirken zu können, werden im
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) deshalb vorrangig Abschnitte zur
Verstärkung des Übertragungsnetzes aufgeführt, um die Energie Richtung Süden
transportieren zu können.
Die Amprion GmbH
beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen
Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Gütersloh (Kreis
Gütersloh, Nordrhein-Westfalen). Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und
der vordringliche Bedarf für den Bau der 380-kV-Leitung ergibt sich durch die
Aufnahme in die Anlage zu § 1 Abs. 1 EnLAG. Dort wird das Vorhaben unter Nr. 16
geführt.
Der in diesem
Raumordnungsverfahren behandelte Abschnitt von der Umspannanlage (UA)
Wehrendorf bis zur UA Lüstringen (Osnabrück) ist ein Teilabschnitt dieses
Vorhabens. Er wird bei der Amprion GmbH unter der Bauleitnummer Bl. 4211
geführt. Der Abschnitt von Lüstringen nach Gütersloh befindet sich tlw. im
Raumordnungsverfahren und tlw. bereits im/oder vor dem
Planfeststellungsverfahren.
Sechs Vorhaben des
EnLAG sind als Pilotvorhaben für den Einsatz von Erdkabeln auf der
Höchstspannungsebene auf Teilabschnitten ausgewählt worden, darunter nach § 2
Abs. 1 Nr. 6 EnLAG das Vorhaben Wehrendorf-Gütersloh. Es soll bereits in den
Antragsunterlagen berücksichtigt werden, welche Abschnitte die Kriterien für
eine Teilverkabelung nach § 2 Abs. 2 EnLAG erfüllen.
Gemäß § 15
Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (ROV) und
§ 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) soll für die Errichtung von
Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110-kV oder
mehr ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden, wenn diese im
Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben.
Zuständige
Landesplanungsbehörde für das ROV ist das Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems (ArL WE) mit Sitz in Oldenburg, die nach Absprache mit den Unteren
Landesplanungsbehörden dieses Verfahren gem. § 19 Abs. 1 NROG an sich gezogen
hat.
Das Ergebnis des
ROV ist die landesplanerische Feststellung mit einem raumordnerisch
abgestimmten Korridor unter Berücksichtigung eines der Verfahrensebene
angemessenen Bearbeitungsmaßstabes von M 1:50.000 bis 1:25.000 stellt dieser
Korridor unter den Aspekten
-
Umweltverträglichkeit
(incl. Verträglichkeit mit Artenschutz und Natura 2000),
-
Raumverträglichkeit
sowie unter Berücksichtung der
-
grundsätzlichen
technischen Realisierbarkeit
die insgesamt günstigste aller im Rahmen des
Variantenvergleichs zu untersuchenden Varianten dar.
Damit ist sie in
der weiteren Planung grundsätzlich durchsetzungsfähig, wobei die Feinplanung
und Genehmigung der Leitungstrasse mit grundstücksgenauer Festlegung der
Leitungsachse sowie der Maststandorte und des Leitungsschutzstreifens erst im
anschließenden Planfeststellungsverfahren (PFV) nach § 43
Energiewirtschaftsgesetz (NWG) erfolgt.
Die ursprüngliche
Antragskonferenz zum Vorhaben fand am 15.07.2015 statt. Nach der Änderung des
EnLAG im Dezember 2015 wurde eine ergänzende Antragskonferenz (27.04.2016)
notwendig, da das Vorhaben unter Nr. 6 des § 2 Abs. 1 S. 1 EnLAG als
Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen wurde.
Mögliche Trassen
für die geplante 380-kV-Leitung zwischen der UA in Osnabrück-Lüstringen und der
UA in Wehrendorf wurden im Rahmen eines informellen Trassenfindungsprozesses
von einem Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Bissendorf,
Belm, Bad Essen und des Landkreises Osnabrück sowie des
Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH, der Grontmij GmbH, dem Büro Hitschfeld
sowie unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zwischen September 2014 und
Mai 2015 entwickelt. Die Untersuchungen erfolgten zur Vorbereitung der
Antragskonferenz am 15. Juli 2015.
Als Ergebnis des
Trassenfindungsprozesses kristallisierten sich aus den Varianten ein
sogenannter Nordkorridor und ein Südkorridor zur weiteren Betrachtung heraus.
In den Antragsunterlagen ergeben sich insgesamt drei Vorzugsvarianten. Dabei
stellt die Variante C den Südkorridor dar und die Variante A mit der
Untervariante B den Nordkorridor. Im Bereich der Gemeinde Bad Essen liegen alle
Vorzugsvarianten in der Bestandstrasse und in einem Korridor.
Derzeit besteht
eine 110-kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 0088 (blau dargestellt) sowie
eine 110-kV/220-kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 2432 (grün dargestellt).
Die bestehenden 220-kV-Stromkreise auf dem Gestänge der Bauleitnummer 2432
werden demontiert, da diese Spannungsebene durch die neu zu errichtende
380-kV-Leitung ersetzt wird. Die 110 kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 0088
wird demontiert und auf dem Gestänge der verbleibenden 110-kV-Leitung mit der
Bauleitnummer 2432 mitgeführt.
Die Ortslage
Wehrendorf ist nicht nur für die Bestands- sondern auch Neubautrassen eine
sogenannte Engstelle. Hierbei werden der 200 m Abstandspuffer zu Wohngebäuden
im Außenbereich sowie der 400 m Abstandsbereich zu Innen- bzw.
Außenbereichssatzungen unterschritten. Wie dem Engstellensteckbrief zu
entnehmen ist, besteht keine Möglichkeit, die Mindestabstände zu den
unterschiedlichen Wohnlagen mit einer Freileitung innerhalb der Gemeindegrenzen
einzuhalten. Mit der Ausarbeitung der Amprion GmbH soll die neue 380-kV-Leitung
und die notwendige 110 kV Bestandsleitung nach Osten verschoben werden, um
insbesondere im Bereich der B 65 und den dort vorhandenen Wohngebäuden im
Außenbereich einen größeren Abstand als die bisherige Trasse einzuräumen. Die
sich hieraus ergebenden Abstände zu den einzelnen Wohngebäuden ergeben sich aus
dem Engstellensteckbrief.
Für die neue
380-kV-Höchstspannungsfreileitung schlägt die Firma Amprion eine Freileitung
über den Mastgrundtyp D 48 mit einer Höhe von 62,5 m vor. Die bisherigen rd. 47
m hohen Masten der 110-kV/220-kV-Freileitungen mit der Bauleitnummer 2432
bleiben erhalten und übernehmen zukünftig sämtliche 110-kV-Freileitungen in
diesem Bereich. Die rd. 31 m hohen Tragmaste der 110-kV-Leitungen werden
ersatzlos demontiert.
Nach Auffassung
des Landkreises Osnabrück sollen insbesondere im Bereich von Engstellen die
Möglichkeit einer Erdverkabelung aufgegriffen werden. Für den Bereich von
Wehrendorf können die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden im Außen- oder
Innenbereich nicht eingehalten werden. Insofern fordert der Landkreis in diesem
Bereich eine Erdverkabelung, die auch den Mittellandkanal und die
Bundesstraße B 65 unterqueren soll.
Sollte die 380-kV-Leitung als Erdkabel ausgeführt werden, sollten auch die
bestehenden 110-kV-Leitungen ebenfalls unterirdisch verlegt werden. Nur
hierdurch würde sich das derzeitige Bild nachhaltig verändern und nicht die
größere der beiden Freileitungsstrecken erhalten bleiben. Eine ähnliche
Diskussion über die Mitverlegung von Bestandsleitungen wurde bereits in der
Stadt Osnabrück geführt. Da dort wie hier der Leitungsinhaber der
110-kV-Leitungen die „Westnetz“ ist, liegt es in der Entscheidung des
Leitungsträgers, eine mögliche Mitverlegung zu veranlassen. Dieses wurde für
den Bereich Lüstringen nicht in Aussicht gestellt.
Im aktuellen
Raumordnungsverfahren ist die Gemeinde Bad Essen aufgefordert, bis zum
08.07.2019 Stellung zu den vorgelegten Planungen der Firma Amprion zu nehmen.
Sämtliche Unterlagen sind unter
einzusehen. Zudem
sind der Vorlage Auszüge aus den umfangreichen Unterlagen beigefügt.
Anlagen:
- Erläuterungsbericht
- Raumverträglichkeitskarte der
Siedlungsstruktur
- Raumverträglichkeitskarte der
Freiraumnutzung
- Raumverträglichkeitskarte der
Konfliktschwerpunkte
- Auszug aus Untervariantenvergleiche
- Auszug aus Engstellsteckbriefe
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.