Der Rat der Gemeinde
Bad Essen hat den durch die Kämmerei aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017 in seiner Sitzung am 21.06.2017 zur Kenntnis genommen. Der
Jahresabschluss wurde im Zeitraum vom 07.05. bis 28.06.2019 durch das
zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die
Prüfungsergebnisse sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser
Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Prüfungsbericht
schließt mit folgender Schlussfeststellung:
„Die
Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft
worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist
festzustellen, dass
·
die
Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Gemäß § 58 I Nr. 10
i.V.m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2017
und 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2017 und
2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der
Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine
gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die
vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 wird festgestellt.
Entsprechend der
geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem
Jahresüberschuss von 2.638.188,78 €. Davon entfallen 1.838.017,79 € auf das
ordentliche Ergebnis und 800.170,99 € auf das außerordentliche Ergebnis.
Die Finanzrechnung
2017 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.609.764,89
€ aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt
-6.433.507,77 € und führt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -2.823.742,88 €.
Die erfolgte
Kredittilgung von 635.655,30 € führt bei gleichzeitiger Aufnahme neuer
Investitionskredite im Umfang von 3.500.000 € zu einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit in Höhe von 2.864.344,70 €.
Weitere
Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht
entnommen werden.
Anlagen:
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlüsse 2017 und 2018
- Bilanz zum 31.12.2017
- Ergebnisrechnung 2017
- Finanzrechnung 2017
- Rechenschaftsbericht 2017
- Anlagenübersicht 2017
- Forderungsübersicht 2017
- Schuldenübersicht 2017
- Rückstellungsübersicht 2017
- Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste 2017/2018
- Bilanzkennzahlen 2017
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2017 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017 in Höhe von 1.838.017,79 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017 in Höhe von 800.170,99 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.