Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 und über die Entlastung des Bürgermeisters gem. §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. 129 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/FD2/2019/141
Aktenzeichen
20 25 02
Art
Beschlussvorlage

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat den durch die Kämmerei aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in seiner Sitzung am 21.06.2017 zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum vom 07.05. bis 28.06.2019 durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Der Prüfungsbericht schließt mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

·         die Haushaltspläne eingehalten worden sind,

·         die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Gemäß § 58 I Nr. 10 i.V.m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 wird festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 2.638.188,78 €. Davon entfallen 1.838.017,79 € auf das ordentliche Ergebnis und 800.170,99 € auf das außerordentliche Ergebnis.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.609.764,89 € aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt
-6.433.507,77 € und führt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -2.823.742,88 €.

 

Die erfolgte Kredittilgung von 635.655,30 € führt bei gleichzeitiger Aufnahme neuer Investitionskredite im Umfang von 3.500.000 € zu einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 2.864.344,70 €.

 

Weitere Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.

 

 


Anlagen:

  1. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlüsse 2017 und 2018
  2. Bilanz zum 31.12.2017
  3. Ergebnisrechnung 2017
  4. Finanzrechnung 2017
  5. Rechenschaftsbericht 2017
  6. Anlagenübersicht 2017
  7. Forderungsübersicht 2017
  8. Schuldenübersicht 2017
  9. Rückstellungsübersicht 2017
  10. Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste 2017/2018
  11. Bilanzkennzahlen 2017

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2017 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017 in Höhe von 1.838.017,79 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
  3. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017 in Höhe von 800.170,99 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: