Die R + K Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung der Buchführung, des
Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der
Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt worden.
Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurde der
Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr 2019
formalrechtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 287,69 € ab.
Zurückzuführen ist der Überschuss darauf, dass die im Haushaltsjahr 2019
gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten höher ausgefallen sind als
erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr Vorschüsse auf die
Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.161.600 €
gezahlt. Ausschlaggebend für den seit Jahren hohen und weiter steigenden
Zuschussbedarf der Gemeinde Bad Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau
der Betreuung in den Kindertagesstätten. Neben steigenden Personalaufwendungen
aufgrund von Lohnerhöhungen werden verlängerte Betreuungszeiten,
Sonderöffnungszeiten und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker
nachgefragt.
Der formalrechtliche Überschuss soll verwendet werden,
um die aus den Vorjahren noch bestehenden Fehlbeträge in Höhe von 369,28 €
weitgehend zu decken.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss lassen sich
der als Anlage beigefügten Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und
Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem Lagebericht (Anlage 3)
entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk der R+K Treuhandgesellschaft
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des Berichtes durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgt zurzeit. Soweit
vorliegend wird über das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung berichtet.
Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages beschließt die
Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH über die Feststellung
des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages
bzw. die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der
Geschäftsführung. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen des Niedersächsischen
Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die Entscheidungen des Gemeinderates
gebunden.
Anlagen:
Anlage
1: Bilanz
Anlage
2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage
3: Lagebericht
Anlage
4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich des Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück fasst der Rat der Gemeinde Bad
Essen folgende Beschlüsse:
1.
Der von der
Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum
31. Dezember 2019 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10
des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2.
Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2019 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 1.161.600 € gezahlt hat.
3.
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 287,69 €
zu verwenden zur Deckung der bestehenden Fehlbeträge aus den Vorjahren.
4.
Der Geschäftsführung der
Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
5.
Die Vertreter der Gemeinde
in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen,
entsprechend zu beschließen.