Betreff
Haushaltsplan 2021: Kindertagesstätten
Vorlage
BV/FD1/2021/266
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.

Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.

 

Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

36700 Familienservicebüro

 

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind beim Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden.

Mit dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen. Daher erfolgt die vollständige oder teilweise Übernahme von Elternbeiträgen insbesondere beim Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch auch bei den über Dreijährigen weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht Stunden umfasst.

Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.

 

 

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

Die Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach Abzug der für die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen Aufwendungen wurden in der Vergangenheit im Rahmen einer Spitzabrechnung vom Landkreis Osnabrück erstattet. Mit der Ende 2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ wurden diese Erstattungen pauschaliert und werden vollständig beim Produkt 36510 nachgewiesen.

 

 

36700 Familienservicebüro

Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.

Die Finanzierung des Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen.

 

 

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind Erläuterungen zu geben:

 

A) Teilergebnishaushalt

 

314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Der im Haushaltsplan 2021 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 1.700.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage einer noch neu zu schließenden „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Die Grundbereitschaft zur Übernahme von 50 % der tatsächlichen Netto-Ist-Kosten im Bereich der Kinderbetreuung aller Kommunen durch den Landkreis Osnabrück hat der Kreistag bereits im Herbst 2020 erklärt. Seitdem werden jedoch intensive Gespräche über den Verteilmodus mit dem Landkreis Osnabrück sowie zwischen den Kommunen geführt. Sollte in den Gesprächen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden und würde damit die Erhöhung des Kostenanteils des Landkreises Osnabrück nicht zum Tragen kommen, müsste dieser Ansatz deutlich reduziert werden.

 

429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber (übergangsweise), Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wehrendorf und Wittlage sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der Krippen Brockhausen, Rabber und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, grds. dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.

 

Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der Gebäude sind Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.

Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind in diesem Jahr nur im geringen Umfang geplant. Neben Malerarbeiten und Arbeiten zur Verbesserung der Akustik in der Kindertagesstätte Wittlage ist noch der Einbau einer Trennwand zur Abtrennung des bisherigen Mehrzweckraumes vom Flur als Kinderbistro in der Kindertagesstätte Wehrendorf vorgesehen worden.

Initiiert durch den Landkreis Osnabrück sollen in den Kindertagesstätten Brockhausen und Rabber pilotweise Erfahrungen mit der Kita-App Nemborn im Rahmen der pädagogischen Arbeit gesammelt werden. Dies macht eine Verbesserung der digitalen Medienausstattung erforderlich sowie die Anschaffung des Programmes. Sollten im Rahmen dieses Projektes positive Erfahrungen gesammelt werden, ist eine Ausweitung auf weitere Kindertagesstätten vorgesehen.

 

Die Ansätze für die Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse, der zusätzlich zu bewirtschaftenden Kindertagesstätte Rabber sowie der Tarifsteigerungen bei den Reinigungsleistungen entsprechend zu erhöhen.

 

439999 SU Transferaufwendungen

Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und Wehrendorf,  an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.

 

Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 2.310.000 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Vergütungsanpassungen und Tariferhöhungen insbesondere die Weiterführung der ursprünglich nur als Übergangslösung geplanten Kleingruppe und die zusätzliche Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Wehrendorf, die in 2021 ganzjährig zu berücksichtigen ist, sowie die anteilige Berücksichtigung der Krippe Bad Essen ab dem Kindergartenjahr 2021/22.

Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.568.000 €. Grund für den Anstieg der Verlustabdeckung ist neben den tariflichen Erhöhungen insbesondere die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber sowie die sachgerechte Zuordnung von Verwaltungskosten zur Kinderland Bad Essen gGmbH. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2021 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.

 

 

B) Teilfinanzhaushalt

 

In den Haushaltsplänen 2019 und 2020 sind für den Anbau einer Kindergartengruppe und eines Mehrzweckraumes an der Kindertagesstätte Wehrendorf sowie den Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen jeweils 650.000 € eingestellt worden.

Die Inbetriebnahme der Kindergartengruppe in Wehrendorf ist zum Kindergartenjahr 2020/21 erfolgt, die Krippe Bad Essen wird im Sommer 2021 den Betrieb aufnehmen.

 

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters und der damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von Kindern reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.

Daher plant die Gemeinde Bad Essen auf dem Grundstück Gartenstraße 81, 49152 Bad Essen (7.000 qm) den Neubau einer Kindertagesstätte. Das entsprechende Grundstück ist aufgrund eines Beschlusses des Rates der Gemeinde Bad Essen bereits erworben worden.

Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Dabei soll die Inbetriebnahme der einzelnen Gruppen in Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen Kapazitäten in den bereits bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.

In Abstimmung mit der Fachberatung Kindertagesstätten beim Landkreis Osnabrück ist ein Raumbuch für die neue Kindertagesstätte erstellt worden. In dem Leistungsverzeichnis soll zudem berücksichtigt werden, dass die Einrichtung auch die Aufgaben eines Familienzentrums erfüllen kann. Zudem soll zu gegebener Zeit bei entsprechendem Bedarf der Familien aufgrund von Schicht- oder Nachtdiensten möglichst auch die Möglichkeit einer „Über-Nacht-Betreuung“ realisierbar sein. Aktuell wird die Leistungsbeschreibung vorbereitet, um in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchführen zu können.

 

Für das Projekt sind im aktuellen Haushaltsplan 250.000 € eingestellt worden.

 


Anlagen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Haushaltsplanentwurf 2021 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: