Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
BV/FD1/2021/324
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Gemeinden, deren Rat nicht mehr als 26 bis 36 Abgeordnete hat, sechs. In Gemeinden, deren Rat 16 bis 44 Abgeordnete hat, kann der Rat gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode von sechs auf acht Beigeordnete zu erhöhen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 442100/90101/11110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: