Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.   den Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in diesem Verfahren ebenfalls bis zum 03.02.2020 stattgefunden. Auf die eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge geht Herr Grunwald ausführlich ein.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Wasserverbandes Wittlage wird der Planentwurf dahingehend geändert, dass die vorhandenen und rechtlich gesicherten Brunnenleitungen nachrichtlich aufgenommen werden. Gleichzeitig wird entlang des Gewässers ein 5 m breiter Streifen bezogen auf die Böschungsoberkante als Grünfläche/Räumstreifen festgesetzt. Dieser Räumstreifen wird vom Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ erworben. In der Folge bedeutet das, dass sich die Wohnbaufläche insgesamt deutlich verringert. Es entfallen zwei Baugrundstücke. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Baugebietes wird merklich reduziert. Im Ausschuss kann die Stellungahme des Wasserverbandes nicht nachvollzogen werden. Bisher war es von Seiten des Verbandes für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gewässer immer ausreichend, wenn diese von einer Grundstücksseite erreicht werden konnten. Diese Voraussetzung ist hier uneingeschränkt gegeben. Gleichwohl ist der Einwand zu berücksichtigen und kann nicht zurückgewiesen werden.

 

Der Landkreis Osnabrück weist in seiner Stellungnahme auf eine gemeindeeigene Kompensationsfläche (10 m Gehölzstreifen) hin, die nicht überplant werden dürfe. Diese Fläche kann seitens der Gemeinde nicht eingeordnet werden. Eine Gehölzanpflanzung ist bisher nicht realisiert worden und kann aufgrund der vorhandenen Brunnenleitungen auch zukünftig nicht umgesetzt werden. Eine Klärung mit der zuständigen Stelle des Landkreises wird vorgenommen.

 

Darüber hinaus bestehen bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück grundsätzliche fachliche Bedenken gegen die beabsichtigte Ausweisung des Baugebietes. Die geplante Bebauung im Nahbereich von Anlagen der Wassergewinnung (Wasserversorgungsbrunnen Harpenfeld) stellt demnach eine starke Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dar und ist somit aus wasserbehördlicher Sicht auf den dargestellten Flächen nicht mit dem vorsorgenden Trinkwasserschutz vereinbar. Die Errichtung und der Betrieb von Baugebieten in der Nähe von Versorgungsbrunnen stellen ein erhebliches Risiko dar, dass im Regelfall mit den Schutzansprüchen der öffentlichen Wasserversorgung nicht vereinbar ist.

 

Über diese Aussage herrscht im Ausschuss einhellig Unverständnis. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits seit Langem als Wohnbaufläche dargestellt. Die Erweiterung des Wohn-Siedlungsbereiches entspricht somit bereits dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde und ist im vorangegangenen Planverfahren zum Flächennutzungsplan abgewogen worden.

 

Eine endgültige Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde steht noch aus und ist bis zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am 26.03.2020 zwingend vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Eilers weist darauf hin, dass es aus ihrer Sicht besser sei, den anstehenden Beschluss bis zur nächsten Bauausschusssitzung zurückzustellen, auch wenn damit das Bauleitplanverfahren erst in der Ratssitzung am 25.06.2020 zum Abschluss gebracht werden könne.

 

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss – vorbehaltlich des Abstimmungsergebnisses zum Trinkwasserschutz zwischen Landkreis und Gemeinde – den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0