Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2020/183
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld,
wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange
Straße“, Harpenfeld, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Die einmonatige
öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
haben in diesem Verfahren ebenfalls bis zum 03.02.2020 stattgefunden. Auf die eingegangenen
Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge geht Herr
Grunwald ausführlich ein.
Aufgrund der
Stellungnahme des Wasserverbandes Wittlage wird der Planentwurf dahingehend
geändert, dass die vorhandenen und rechtlich gesicherten Brunnenleitungen
nachrichtlich aufgenommen werden. Gleichzeitig wird entlang des Gewässers ein 5
m breiter Streifen bezogen auf die Böschungsoberkante als
Grünfläche/Räumstreifen festgesetzt. Dieser Räumstreifen wird vom
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ erworben. In der Folge bedeutet das,
dass sich die Wohnbaufläche insgesamt deutlich verringert. Es entfallen zwei
Baugrundstücke. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Baugebietes wird merklich
reduziert. Im Ausschuss kann die Stellungahme des Wasserverbandes nicht
nachvollzogen werden. Bisher war es von Seiten des Verbandes für die
Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gewässer immer ausreichend, wenn diese von
einer Grundstücksseite erreicht werden konnten. Diese Voraussetzung ist hier
uneingeschränkt gegeben. Gleichwohl ist der Einwand zu berücksichtigen und kann
nicht zurückgewiesen werden.
Der Landkreis
Osnabrück weist in seiner Stellungnahme auf eine gemeindeeigene
Kompensationsfläche (10 m Gehölzstreifen) hin, die nicht überplant werden dürfe.
Diese Fläche kann seitens der Gemeinde nicht eingeordnet werden. Eine
Gehölzanpflanzung ist bisher nicht realisiert worden und kann aufgrund der
vorhandenen Brunnenleitungen auch zukünftig nicht umgesetzt werden. Eine
Klärung mit der zuständigen Stelle des Landkreises wird vorgenommen.
Darüber hinaus
bestehen bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück grundsätzliche
fachliche Bedenken gegen die beabsichtigte Ausweisung des Baugebietes. Die
geplante Bebauung im Nahbereich von Anlagen der Wassergewinnung
(Wasserversorgungsbrunnen Harpenfeld) stellt demnach eine starke Gefährdung der
öffentlichen Trinkwasserversorgung dar und ist somit aus wasserbehördlicher
Sicht auf den dargestellten Flächen nicht mit dem vorsorgenden
Trinkwasserschutz vereinbar. Die Errichtung und der Betrieb von Baugebieten in
der Nähe von Versorgungsbrunnen stellen ein erhebliches Risiko dar, dass im
Regelfall mit den Schutzansprüchen der öffentlichen Wasserversorgung nicht
vereinbar ist.
Über diese Aussage
herrscht im Ausschuss einhellig Unverständnis. Das Plangebiet ist im wirksamen
Flächennutzungsplan bereits seit Langem als Wohnbaufläche dargestellt. Die
Erweiterung des Wohn-Siedlungsbereiches entspricht somit bereits dem
städtebaulichen Konzept der Gemeinde und ist im vorangegangenen Planverfahren
zum Flächennutzungsplan abgewogen worden.
Eine endgültige
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde steht noch aus und ist bis zu den
Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am 26.03.2020 zwingend
vorzunehmen.
Ausschussmitglied
Eilers weist darauf hin, dass es aus ihrer Sicht besser sei, den anstehenden
Beschluss bis zur nächsten Bauausschusssitzung zurückzustellen, auch wenn damit
das Bauleitplanverfahren erst in der Ratssitzung am 25.06.2020 zum Abschluss
gebracht werden könne.
Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss – vorbehaltlich des Abstimmungsergebnisses zum Trinkwasserschutz zwischen Landkreis und Gemeinde – den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |