Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Um den vorhandenen Siedlungsbereich im Osten der Ortschaft Rabber weiterzuentwickeln und abzurunden, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“ beabsichtigt. In Rabber besteht weiterhin Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen. Baulücken für eine bauliche Nutzung stehen nicht zur Verfügung und alle ausgewiesenen Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg“, sind bereits vergeben. Herr Grunwald betont, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Aufstellungsverfahrens gem. § 13b BauGB gegeben sind. Der Artenschutzbericht wird derzeit erarbeitet. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied van der Ahe berichtet von Diskussionen aus dem Ortsrat Rabber über den aktuellen Bebauungsplanvorschlag. Der Ortsrat wünscht sich bei der Bebauung Einfamilienhäuser mit der Möglichkeit einer Einliegerwohnung in der westlichen Bauzeile.

 

Ausschussmitglied Lange fordert eine Erweiterung des § 7 „Gestaltung der Außenanlagen der Privatgrundstücke“ der textlichen Festsetzungen, der eine Mindestkapazität der Zisternen von 4 m³ vorschreibt. Herr Lange fordert zusätzlich einen ganzjährigen Wasserkreislauf, um das Grundwasser zu schonen. Ein zweites Hauswassersystem sei die einzige Möglichkeit, einen nachhaltigen Umgang zu gewährleisten. Das gesammelte Niederschlagswasser ist deshalb in Zisternen zu sammeln und im Haushalt als Brauchwasser zu verwenden. Zusätzlich ist über eine Erhöhung der Mindestkapazität der Zisternen auf 6 m³ nachzudenken.

 

Des Weiteren soll eine Textpassage aus den Hinweisen (C), die bislang unter „Ökologische Bau/Nutzungsempfehlungen“ zu finden ist, unter die textlichen Festsetzungen (A) als Verpflichtung mit aufgenommen und ergänzt werden. Die Beschränkung, die zu befestigten Platz- und Wegeflächen auf das notwendigste Maß zu minimieren, möglichst ohne Versiegelung und in wasserdurchlässigen Materialien herzustellen, soll insofern ergänzt werden, dass der Abflussbeiwert aller Zufahrten im Durchschnitt 0,5 nicht überschreiten darf.

 

Im Zuge dieser Beratung wird von den Ausschussmitgliedern die allgemeine Situation der Regenrückhaltebecken angesprochen. Es wird der Wunsch angeregt, seitens der Verwaltung mit dem Wasserverband über die Verrieselung und das Halten des Wassers in Sickerbecken zu sprechen.

 

Nach weiterer, kurzer Aussprache über die zusätzlichen entstehenden Kosten, die bei den Verpflichtungen des ganzjährigen Wasserkreislaufs auf die Eigentümer zukommt, stimmt der Ausschuss über die folgenden zwei Punkte ab.

 

Es soll eine pflichtige Hauswassernutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“ mit aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Die Mindestkapazität der Zisternen voll von 4 m³ auf 6 m³ erhöht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

0

Nein:

9

Enthaltung:

0