Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2022/389
Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden
Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die
Vorlage.
Um den vorhandenen Siedlungsbereich im Osten der Ortschaft Rabber
weiterzuentwickeln und abzurunden, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
88 „In der Maate III“ beabsichtigt. In Rabber besteht weiterhin Bedarf,
Wohnbauflächen auszuweisen. Baulücken für eine bauliche Nutzung stehen nicht
zur Verfügung und alle ausgewiesenen Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 85
„Nördlich Brüchenweg“, sind bereits vergeben. Herr Grunwald betont, dass die
Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten
Aufstellungsverfahrens gem. § 13b BauGB gegeben sind. Der Artenschutzbericht
wird derzeit erarbeitet. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Ausschussmitglied van der Ahe berichtet von Diskussionen aus dem Ortsrat
Rabber über den aktuellen Bebauungsplanvorschlag. Der Ortsrat wünscht sich bei
der Bebauung Einfamilienhäuser mit der Möglichkeit einer Einliegerwohnung in
der westlichen Bauzeile.
Ausschussmitglied Lange fordert eine Erweiterung des § 7 „Gestaltung der
Außenanlagen der Privatgrundstücke“ der textlichen Festsetzungen, der eine
Mindestkapazität der Zisternen von 4 m³ vorschreibt. Herr Lange fordert
zusätzlich einen ganzjährigen Wasserkreislauf, um das Grundwasser zu schonen.
Ein zweites Hauswassersystem sei die einzige Möglichkeit, einen nachhaltigen
Umgang zu gewährleisten. Das gesammelte Niederschlagswasser ist deshalb in
Zisternen zu sammeln und im Haushalt als Brauchwasser zu verwenden. Zusätzlich
ist über eine Erhöhung der Mindestkapazität der Zisternen auf 6 m³
nachzudenken.
Des Weiteren soll eine Textpassage aus den Hinweisen (C), die bislang
unter „Ökologische Bau/Nutzungsempfehlungen“ zu finden ist, unter die
textlichen Festsetzungen (A) als Verpflichtung mit aufgenommen und ergänzt
werden. Die Beschränkung, die zu befestigten Platz- und Wegeflächen auf das
notwendigste Maß zu minimieren, möglichst ohne Versiegelung und in wasserdurchlässigen
Materialien herzustellen, soll insofern ergänzt werden, dass der Abflussbeiwert
aller Zufahrten im Durchschnitt 0,5 nicht überschreiten darf.
Im Zuge dieser Beratung wird von den Ausschussmitgliedern die allgemeine
Situation der Regenrückhaltebecken angesprochen. Es wird der Wunsch angeregt,
seitens der Verwaltung mit dem Wasserverband über die Verrieselung und das
Halten des Wassers in Sickerbecken zu sprechen.
Nach weiterer, kurzer Aussprache über die zusätzlichen entstehenden
Kosten, die bei den Verpflichtungen des ganzjährigen Wasserkreislaufs auf die
Eigentümer zukommt, stimmt der Ausschuss über die folgenden zwei Punkte ab.
Es soll eine pflichtige Hauswassernutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“
mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Die Mindestkapazität der Zisternen voll von 4 m³ auf 6 m³ erhöht werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
0 |
Nein: |
9 |
Enthaltung: |
0 |