Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen/Ergänzungen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.

 

Anlass für dieses Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer kommunalen Kindertagesstätte.

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob es nicht erforderlich sei, Vorgaben zur Außenbegrünung und zur Installation von Photovoltaik-Anlagen etc. zu treffen. Herr Pante erläutert, dass es sich bei der Kindertagesstätte um ein gemeindliches Bauvorhaben handele und damit gewünschte Regelungen im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt werden können. Über die Ausgestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen werde im Kinder- und Jugendausschuss beraten. Hier gehe es in erster Linie darum, das Bauleitplanverfahren schnell fortzuführen, um die Genehmigungsfähigkeit des gestellten Bauantrages zu sichern.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0