Sitzung: 06.10.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/422
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen/Ergänzungen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.
Anlass für dieses
Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die
Errichtung einer kommunalen Kindertagesstätte.
Aus dem Ausschuss
wird die Frage gestellt, ob es nicht erforderlich sei, Vorgaben zur
Außenbegrünung und zur Installation von Photovoltaik-Anlagen etc. zu treffen.
Herr Pante erläutert, dass es sich bei der Kindertagesstätte um ein
gemeindliches Bauvorhaben handele und damit gewünschte Regelungen im Rahmen der
Baumaßnahme umgesetzt werden können. Über die Ausgestaltung des Gebäudes und
der Außenanlagen werde im Kinder- und Jugendausschuss beraten. Hier gehe es in
erster Linie darum, das Bauleitplanverfahren schnell fortzuführen, um die Genehmigungsfähigkeit
des gestellten Bauantrages zu sichern.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |