Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und
Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird seit Jahren
durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres 2021
obliegt der Kinderland Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung für die
Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe.
Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der
Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der
Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“
tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der
„sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen
Bad Essen und Lintorf (jeweils zwei Gruppen) sowie die pädagogischen Kräfte,
die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der
Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.
Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr
2023 zu beschließen. Der Wirtschaftsplan ist einschließlich der
Stellenübersicht als Anlage 1 beigefügt. Dieser sieht eine
Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad
Essen gGmbH in Höhe von 1.915.400 € vor. Dieser Betrag ist auch im
gemeindlichen Haushaltsplan 2023 (S. 135) als Zuschuss an verbundene
Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für
Kinder) eingestellt worden.
Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der
Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der bereits im vergangenen Jahr
erfolgten Erhöhung der Vergütung speziell für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst (Zulage Erziehungsdienst), der zu erwartenden deutlichen allgemeinen
Vergütungserhöhungen in diesem Jahr, der Verstärkung der Vertretungskräfte für
Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der Intensivierung der
betrieblichen, vergüteten Ausbildung ermittelt worden.
Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen bzw.
Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:
A) Betreuung in
Kindertagesstätten
1) Benutzungsentgelte
Für das Jahr 2023 werden ggü. den Vorjahren wieder steigende
Elternbeiträge erwartet, da von coronabedingte Schließungen der Kindertagesstätten
nicht auszugehen ist. Seit Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land
Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für
die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw.
bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.
Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge,
die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90
KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen
werden.
2) Essensgeld
Es werden auf der Grundlage des Ergebnisses für das Mittagessen aus dem
Vorjahr höhere Essensgelderträge kalkuliert. Auf der Aufwandsseite werden
Aufwendungen für das Mittagessen ebenfalls in steigender Höhe erwartet.
3) Zuweisungen Land Niedersachsen
Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die
Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter
Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 58 % erhöhten
Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse
für die Kräfte nach der Richtlinie Qualität (Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung
von Fachkräften) nachgewiesen. Gefördert werden in diesem Rahmen zunächst
befristet bis zum 31.07.2023 Zusatzkräfte für die Betreuung in
Kindergartengruppen, Auszubildende im Rahmen einer betrieblich vergüteten
Ausbildung sowie zusätzliche Leitungsstunden in kleineren Kindertagesstätten.
Insgesamt werden Erträge in vergleichbarer Höhe wie 2022 erwartet.
4) Zuweisung des Landkreises
für Integrationsgruppen
Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung
von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der
Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen
Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück
Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von
Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse
für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse
für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den
Landkreis Osnabrück finanziert.
Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier
Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung.
Im Kindergartenjahr 2021/22 wurden keine Krippenkinder integrativ betreut, für
das laufende Kindergartenjahr 2022/23 konnte das Integrationsangebot in der
Krippe aufgrund des entsprechenden Bedarfs wieder angeboten werden. Dieses
Angebot wird auch im neuen Kindergartenjahr 2023/24 weitergeführt, so dass auch
die Erträge entsprechend höher ausfallen werden als im Vorjahr.
Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund eines weiter steigenden
Bedarfs an Integrationsplätzen im zeitlichen Zusammenhang mit der
Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte am Kuhweg in der Gemeinde Bad Essen
weitere Integrationsplätze in Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen.
5) Personalkosten Kindergärten
Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderland Bad Essen gGmbH und die
Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung
beschäftigten Erzieherinnen. Eine Erhöhung der Personalkosten gegenüber dem
Vorjahr ist insbesondere aufgrund der bereits im vergangenen Jahr erfolgten
Erhöhung der Vergütung speziell für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst (Zulage Erziehungsdienst), der zu erwartenden deutlichen
allgemeinen Vergütungserhöhung in diesem Jahr, der Verstärkung der Vertretungskräfte
für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der Intensivierung der
betrieblichen, vergüteten Ausbildung eingeplant.
6) Verwaltungskosten
Auf der Grundlage
der zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden geschlossenen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung werden Verwaltungskosten für die Betreuung der Kindertagesstätten
in Höhe von 6 % der Personalkosten der pädagogischen Fachkräfte als sachgerecht
anerkannt, so dass auf dieser Grundlage eine anteilige Kostenbeteiligung durch den
Landkreis Osnabrück erfolgt. Die Verwaltungskosten in anrechnungsfähiger Höhe
sind im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesen worden.
7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und
Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in
den Einrichtungen berücksichtigt worden.
8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm
„Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Im Wirtschaftsplan
2023 ist weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei
Kindertagesstätten Lintorf, Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist bis zum 30. Juni 2023 weiter verlängert
worden. Es bleibt zu hoffen, dass das Land Niedersachsen im Rahmen des
Kita-Qualitätsgesetzes des Bundes die Sprach-Kitas im direkten Anschluss in
eine Regeförderung überführt, da die Sprachförderung in den Einrichtungen
aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit
Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen
Hintergrund, seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der
pädagogischen Arbeit darstellt.
Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in
Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen
hat die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe übernommen, zusätzliche Angebote
für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden
aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das
Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Als zweite Einrichtung
hat zwischenzeitlich zusätzlich der Natur- und Erlebniskindergarten auf dem
Essenerberg die Aufgaben eines Familienzentrums übernommen. Die Finanzierung für
das Projekt ist bis zum 31. Dezember 2027 durch den Landkreis Osnabrück
sichergestellt.
9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz,
Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.
Hier sind die
Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der
Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen,
ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz ausgewiesen. Zu beachten
sind zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII.
Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu
berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für
Supervision in den Kitas o.ä. Zudem sind weitere Sachkosten direkt dem
„Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren,
Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).
B) Oberschule Bad Essen
Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen
des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche
Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.
C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen
und Lintorf
An den Grundschulen in Lintorf und Bad Essen werden im Gesamtrahmen der
schulischen Ganztagsbetreuung grundsätzlich jeweils zwei Kleingruppen mit einem
sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsangebot in einer festen
Gruppenkonstellation vorgehalten.
Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den
Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer
wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf
notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den
Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des
Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die
Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher
ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich
eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht
Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen
aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der
Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der
Landkreis Osnabrück hat die über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe vor
drei Jahren auf 12.000 € erhöht.
Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der schulischen
Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als Teil-Kooperationspartner
an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen
Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des
Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“
und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse
dargestellt.
Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH
beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch
den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des
Rates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2023 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2023)
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat stimmt
dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan)
für das Geschäftsjahr 2023 zu.
2) Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen
gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.