Betreff
Wirtschaftsplan 2023 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2023/464
Art
Beschlussvorlage

 

Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird seit Jahren durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres 2021 obliegt der Kinderland Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung für die Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.

 

Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf (jeweils zwei Gruppen) sowie die pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.

 

Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 zu beschließen. Der Wirtschaftsplan ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage 1 beigefügt. Dieser sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.915.400 € vor. Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan 2023 (S. 135) als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt worden.

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Erhöhung der Vergütung speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Zulage Erziehungsdienst), der zu erwartenden deutlichen allgemeinen Vergütungserhöhungen in diesem Jahr, der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der Intensivierung der betrieblichen, vergüteten Ausbildung ermittelt worden.

 

Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:

 

A)    Betreuung in Kindertagesstätten

 

1) Benutzungsentgelte

Für das Jahr 2023 werden ggü. den Vorjahren wieder steigende Elternbeiträge erwartet, da von coronabedingte Schließungen der Kindertagesstätten nicht auszugehen ist. Seit Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.

Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.

 

2) Essensgeld

Es werden auf der Grundlage des Ergebnisses für das Mittagessen aus dem Vorjahr höhere Essensgelderträge kalkuliert. Auf der Aufwandsseite werden Aufwendungen für das Mittagessen ebenfalls in steigender Höhe erwartet.

 

3) Zuweisungen Land Niedersachsen

Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 58 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse für die Kräfte nach der Richtlinie Qualität (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften) nachgewiesen. Gefördert werden in diesem Rahmen zunächst befristet bis zum 31.07.2023 Zusatzkräfte für die Betreuung in Kindergartengruppen, Auszubildende im Rahmen einer betrieblich vergüteten Ausbildung sowie zusätzliche Leitungsstunden in kleineren Kindertagesstätten. Insgesamt werden Erträge in vergleichbarer Höhe wie 2022 erwartet.

 

4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen

Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück finanziert.

Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung. Im Kindergartenjahr 2021/22 wurden keine Krippenkinder integrativ betreut, für das laufende Kindergartenjahr 2022/23 konnte das Integrationsangebot in der Krippe aufgrund des entsprechenden Bedarfs wieder angeboten werden. Dieses Angebot wird auch im neuen Kindergartenjahr 2023/24 weitergeführt, so dass auch die Erträge entsprechend höher ausfallen werden als im Vorjahr.

Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs an Integrationsplätzen im zeitlichen Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte am Kuhweg in der Gemeinde Bad Essen weitere Integrationsplätze in Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen.

 

5) Personalkosten Kindergärten

Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Eine Erhöhung der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere aufgrund der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Erhöhung der Vergütung speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Zulage Erziehungsdienst), der zu erwartenden deutlichen allgemeinen Vergütungserhöhung in diesem Jahr, der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der Intensivierung der betrieblichen, vergüteten Ausbildung eingeplant.

 

6) Verwaltungskosten

Auf der Grundlage der zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden Verwaltungskosten für die Betreuung der Kindertagesstätten in Höhe von 6 % der Personalkosten der pädagogischen Fachkräfte als sachgerecht anerkannt, so dass auf dieser Grundlage eine anteilige Kostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück erfolgt. Die Verwaltungskosten in anrechnungsfähiger Höhe sind im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesen worden.

 

7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten

Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden.

 

8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum

Im Wirtschaftsplan 2023 ist weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei Kindertagesstätten Lintorf, Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist bis zum 30. Juni 2023 weiter verlängert worden. Es bleibt zu hoffen, dass das Land Niedersachsen im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes des Bundes die Sprach-Kitas im direkten Anschluss in eine Regeförderung überführt, da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen Hintergrund, seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen Arbeit darstellt.

 

Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen hat die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe übernommen, zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Als zweite Einrichtung hat zwischenzeitlich zusätzlich der Natur- und Erlebniskindergarten auf dem Essenerberg die Aufgaben eines Familienzentrums übernommen. Die Finanzierung für das Projekt ist bis zum 31. Dezember 2027 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.

 

9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.

Hier sind die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz ausgewiesen. Zu beachten sind zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä. Zudem sind weitere Sachkosten direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).

 

 

B) Oberschule Bad Essen

Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.

 

 

C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

An den Grundschulen in Lintorf und Bad Essen werden im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung grundsätzlich jeweils zwei Kleingruppen mit einem sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsangebot in einer festen Gruppenkonstellation vorgehalten.

Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe vor drei Jahren auf 12.000 € erhöht.

Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der schulischen Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als Teil-Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.

Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.

 

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2023 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2023)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2023 zu.

2)  Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 431500/91000/36510 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: