Betreff
Ankauf der Ackerfläche Gemarkung Hördinghausen Flur 22 Flurstück 33, 5.110 m² groß, als Kompensations- und Pufferfläche östlich des „Gewerbepark Lintorf"
Vorlage
BV/FD3/2023/479
Aktenzeichen
bp
Art
Beschlussvorlage

Nach Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes in den Ortschaften Lintorf und Hördinghausen bleibt eine Ackerfläche, Gemarkung Hördinghausen Flur 22 Flurstück 33, 5.110 m² groß, zwischen dem Gewerbestandort und der angrenzenden Wohnbebauung bestehen, siehe beigefügter Lageplan.

 

Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.12.2022 beraten, ist es möglich, diese Fläche in gemeindliches Eigentum zu übernehmen und sie bei Umsetzung des Gewerbestandortes mit Obstbäumen als Kompensationsfläche zu bepflanzen und aufzuwerten. Die Fläche dient zudem als Puffer zwischen dem Gewerbegebiet und der nächstgelegenen Wohnbebauung.

 

Die Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg), Osnabrück, hat die Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin, Frau Marianne Lohmeyer, wohnhaft in Frankreich, geführt. Im Ergebnis konnte ein Kaufpreis in Höhe von 8,50 €/m², somit insgesamt 43.435,00 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten, vereinbart werden.

 

Die Vertragsbeurkundung ist vorbehaltlich der Beschlussfassung in den gemeindlichen Gremien bereits am 23.02.2023 vollzogen worden. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises ist für die Genehmigung des Vertrages ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Der Ortsvorsteher der Ortschaft Hördinghausen hat dem Ankauf zugestimmt.

 


Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Ankauf der Ackerfläche Gemarkung Hördinghausen Flur 22 Flurstück 33, 5.110 m² groß, von Frau Marianne Lohmeyer, wohnhaft 6 villa des abeilles, 93140 Bondy, Frankreich, zum Kaufpreis von 8,50 €/m², somit insgesamt 43.435,00 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 019001/93000/56110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis:

Herr Ortsvorsteher Heinfried Helms hat seine Zustimmung erteilt.