Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 ist den Ratsmitgliedern sowie den Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern und Ortsvorstehern mit E-Mail vom 03.02.2023 zugesandt und zeitgleich im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 25. und 26.02.2023 sowie den darauffolgenden Fachausschusssitzungen wurden die einzelnen Haushaltsansätze erläutert und beraten. Die daraus resultierenden Änderungen sind in den Haushaltsplan eingearbeitet worden.

 

Weitergehende Erläuterungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung und dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von 8.858.900 Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von 658.000 Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 8.200.900 Euro. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann durch eine Entnahme aus der Überschussrücklage erreicht werden. Zur Sicherstellung der Liquidität wird der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 10.000.000 Euro festgesetzt.

 

Zu b): Stellenplan

Die Zahl der Beamtenstellen im Stellenplan 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr um eine erhöht. Hintergrund ist die geplante Beschäftigung eines Gemeindeoberbrandmeisters als Sachbearbeiter für den Aufgabenbereich „Feuerwehren“.

 

Die Zahl der Stellen der Tariflich Beschäftigten ist mit 83 Stellen gegenüber dem Vorjahr um fünf Stellen gestiegen. Berücksichtigt wurden die erforderlichen Stellen zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen und der damit verbundenen Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten im Bereich Wohngeld, eine Stelle für die Beschäftigung eines Hochbau-Ingenieurs zur Betreuung der zahlreichen geplanten Neu-, Umbau- und Unterhaltungsmaßnahmen (w/m/d), eine halbe Stelle zur Unterstützung der Stabstelle (w/m/d) sowie eine Stelle zur Übernahme der Fachkräfte, die im Sommer ihre Ausbildung beenden. Die tatsächlichen Eingruppierungen sind von den geforderten persönlichen Qualifikationen und den tatsächlichen Aufgabenzuschnitten abhängig.

Im Zuge der Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie aufgrund von Stellenbewertungen ergeben sich zudem mehrere Veränderungen zwischen den Entgeltgruppen der Tariflich Beschäftigten.

 

Zum 01. August 2023 wird die Gemeinde Bad Essen zwei Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten einstellen, so dass dann vier Ausbildungsstellen besetzt sind.

 


Anlagen:

  1. Haushaltssatzung 2023
  2. Haushaltsplan 2023 (nur im Ratsinformationssystem)
  3. Vorbericht zum Haushaltsplan 2023
  4. Übersicht über den Ergebnishaushalt 2023
  5. Übersicht über den Finanzhaushalt 2023
  6. Übersicht über die Teilergebnishaushalte 2023
  7. Übersicht über die Teilfinanzhaushalte 2023
  8. Investitionsplan 2023
  9. Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2023
  10. Schuldenübersicht 2023
  11. Beteiligungsbericht 2023
  12. Produktplan 2023
  13. Stellenplan 2023
  14. Übersicht Änderungen zum Haushaltsplanentwurf

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

 

a)       Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.

 

Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.

 

b)      Den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: