Zu
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 ist
den Ratsmitgliedern sowie den Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern und
Ortsvorstehern mit E-Mail vom 03.02.2023 zugesandt und zeitgleich im
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. In der gemeinsamen
Klausurtagung am 25. und 26.02.2023 sowie den darauffolgenden
Fachausschusssitzungen wurden die einzelnen Haushaltsansätze erläutert und
beraten. Die daraus resultierenden Änderungen sind in den Haushaltsplan
eingearbeitet worden.
Weitergehende Erläuterungen zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung und dem Vorbericht entnommen
werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von 8.858.900 Euro führt unter
Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von 658.000 Euro zu einer Nettoneuverschuldung
in Höhe von 8.200.900 Euro. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann
durch eine Entnahme aus der Überschussrücklage erreicht werden. Zur
Sicherstellung der Liquidität wird der Höchstbetrag für die Aufnahme von
Liquiditätskrediten auf 10.000.000 Euro festgesetzt.
Zu
b): Stellenplan
Die Zahl der
Beamtenstellen im Stellenplan 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr um eine
erhöht. Hintergrund ist die geplante Beschäftigung eines
Gemeindeoberbrandmeisters als Sachbearbeiter für den Aufgabenbereich
„Feuerwehren“.
Die Zahl der
Stellen der Tariflich Beschäftigten ist mit 83 Stellen gegenüber dem Vorjahr um
fünf Stellen gestiegen. Berücksichtigt wurden die erforderlichen Stellen zur
Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen und der damit verbundenen Ausweitung
des Kreises der Anspruchsberechtigten im Bereich Wohngeld, eine Stelle für die
Beschäftigung eines Hochbau-Ingenieurs zur Betreuung der zahlreichen geplanten
Neu-, Umbau- und Unterhaltungsmaßnahmen (w/m/d), eine halbe Stelle zur Unterstützung
der Stabstelle (w/m/d) sowie eine Stelle zur Übernahme der Fachkräfte, die im
Sommer ihre Ausbildung beenden. Die tatsächlichen Eingruppierungen sind von den
geforderten persönlichen Qualifikationen und den tatsächlichen
Aufgabenzuschnitten abhängig.
Im Zuge der
Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie aufgrund von Stellenbewertungen ergeben sich
zudem mehrere Veränderungen zwischen den Entgeltgruppen der Tariflich
Beschäftigten.
Zum 01. August 2023
wird die Gemeinde Bad Essen zwei Auszubildende für den Beruf der/des
Verwaltungsfachangestellten einstellen, so dass dann vier Ausbildungsstellen
besetzt sind.
Anlagen:
- Haushaltssatzung 2023
- Haushaltsplan 2023 (nur im Ratsinformationssystem)
- Vorbericht zum Haushaltsplan 2023
- Übersicht über den Ergebnishaushalt 2023
- Übersicht über den Finanzhaushalt 2023
- Übersicht über die Teilergebnishaushalte 2023
- Übersicht über die Teilfinanzhaushalte 2023
- Investitionsplan 2023
- Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2023
- Schuldenübersicht 2023
- Beteiligungsbericht 2023
- Produktplan 2023
- Stellenplan 2023
- Übersicht Änderungen zum Haushaltsplanentwurf
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt
a)
Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Jahr 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2024 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.
Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss
für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds.
Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen
Beitragssatzungen.
b) Den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.