Betreff
Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung
-Änderungs- und Auslegungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2023/488
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinde Bad Essen ist es ein besonderes Anliegen, den historischen Ortskern von Bad Essen und die angrenzenden Bereiche des Kirchplatzes zu erhalten und zu bewahren, aber auch behutsam zeitgemäß zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1989 enthält Hinweise und Regelungen, die bei der baulichen Entwicklung des Ortskerns Bad Essen in den vergangenen Jahrzehnten geholfen haben.

 

Mit der Satzung wird einerseits die Voraussetzung für eine homogene Entwicklung des Kurortes Bad Essen geschaffen, andererseits bleibt den Bürgern und Gästen die jetzige städtebauliche Prägung erhalten. Sie dient somit der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns und der Ortschaft Bad Essen.

 

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und dem Wunsch der Gebäudeeigentümer, auch regenerative Energien in Form von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen aufzubringen, ist eine Konkretisierung der Satzung erforderlich. Bei der geplanten Satzungsänderung soll insbesondere der historische Bereich betrachtet werden und eine Erweiterung unter dem Abschnitt 4.3 „Dächer“ erfolgen.

 

Die vorliegende Gestaltungssatzung ist nach § 84 NBauO eine „Örtliche Bauvorschrift“ und wird als Satzung im übertragenen Wirkungskreis erlassen. Insofern ist es erforderlich, die vorgesehene 1. Änderung zu beschließen und eine öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die vorgesehene 1. Änderungssatzung sowie die bestehende Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1989 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Nach Beratung im Fachausschuss am 27.04.2023 wurde die Vorlage zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung gegeben.

 


Anlagen:

·         Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen

  • 1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen (Entwurf 2)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. die Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen aus dem Jahre 1989 zu ändern. Die Ursprungsfassung ist der Vorlage beigefügt.

 

  1. den Entwurf der 1. Änderung in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: