Betreff
Ganztagsbetreuung in den Grundschulen - Machbarkeitsstudie Grundschule Wehrendorf
Vorlage
BV/FD1/2023/509
Aktenzeichen
Km.
Art
Beschlussvorlage

Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter geregelt. Vom Schuljahr 2026/2027 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

 

Die Grundschule Wehrendorf ist seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 eine offene Ganztagsschule. Die Nachmittagsbetreuung findet in den Klassenräumen statt. Eigene Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung sind nicht vorhanden.

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen an der Grundschule Wehrendorf Räumlichkeiten errichtet werden. Das Architekturbüro BKS Architekten, Lübbecke, hat dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt und die daraus resultierenden Kosten ermittelt (siehe Anlage).

 

Das Konzept sieht insbesondere folgende Maßnahme vor:

 

-       Abbruch des vorhandenen Toiletten-Gebäudes und

-       Errichtung eines neuen Gebäudes mit einem Ganztagsraum und einem Fachraum sowie neuen WC-Anlagen

-       Herstellung Barrierefreiheit im Eingangsbereich

-       Errichtung eines Behinderten-WC`s

-       Anbau eines Raums für die Technik (Hauptanschluss Strom muss erweitert werden)

-       Schaffung von neuen Rettungswegen im Bereich der vorhandenen Klassenräume, so dass die Flure für die pädagogische Arbeit nutzbar werden

-       Vergrößerung des Lehrerzimmers, Schaffung eines Schulleiterbüros im vorhandenen Bereich der Verwaltung

 

Der Plan der Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung durch BKS Architekten vorgestellt und erläutert.

 

Das Ergebnis stellt den mit der Schule abgestimmten Bedarf sehr gut dar. Die neuen Räumlichkeiten für den Ganztag könnten im Vormittagsbereich auch als Fachräume genutzt werden.

 

Bei dem Plan handelt es sich um einen Vorschlag, der als Grundlage für eine öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen dienen soll. Die Planungsleistungen müssen unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften voraussichtlich europaweit ausgeschrieben werden.

 

Für die Investitionen im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschule können zu gegebener Zeit Fördermittel beantragt werden. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist aktuell noch nicht verabschiedet. Lt. Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 17.05.2023 soll das Investitionsprogramm Ganztagsausbau in Kürze starten.

 

Damit die Räumlichkeiten zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zur Verfügung stehen, muss spätestens in 2024 die Ausschreibung der Planungsleistung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2025/2026 vorgesehen.


Anlagen:

Anlage 1: Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundschule Wehrendorf

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und nach Verabschiedung der maßgebenden Förderrichtlinie entsprechende Förderanträge zu stellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind in den Jahren 2024 – 2026 zur Verfügung zu stellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: