Durch das
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 der Rechtsanspruch auf ganztägige
Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter geregelt. Vom Schuljahr
2026/2027 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach
geht es schrittweise weiter bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der
Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung
haben.
Die Grundschule
Wehrendorf ist seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 eine offene Ganztagsschule.
Die Nachmittagsbetreuung findet in den Klassenräumen statt. Eigene
Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung sind nicht vorhanden.
Zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen an der Grundschule Wehrendorf
Räumlichkeiten errichtet werden. Das Architekturbüro BKS Architekten, Lübbecke,
hat dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt und die daraus resultierenden Kosten
ermittelt (siehe Anlage).
Das Konzept sieht
insbesondere folgende Maßnahme vor:
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Abbruch
des vorhandenen Toiletten-Gebäudes und
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Errichtung
eines neuen Gebäudes mit einem Ganztagsraum und einem Fachraum sowie neuen
WC-Anlagen
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Herstellung
Barrierefreiheit im Eingangsbereich
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Errichtung
eines Behinderten-WC`s
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Anbau
eines Raums für die Technik (Hauptanschluss Strom muss erweitert werden)
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Schaffung
von neuen Rettungswegen im Bereich der vorhandenen Klassenräume, so dass die
Flure für die pädagogische Arbeit nutzbar werden
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Vergrößerung
des Lehrerzimmers, Schaffung eines Schulleiterbüros im vorhandenen Bereich der
Verwaltung
Der Plan der
Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung durch BKS Architekten vorgestellt und
erläutert.
Das Ergebnis stellt
den mit der Schule abgestimmten Bedarf sehr gut dar. Die neuen Räumlichkeiten
für den Ganztag könnten im Vormittagsbereich auch als Fachräume genutzt werden.
Bei dem Plan handelt
es sich um einen Vorschlag, der als Grundlage für eine öffentliche
Ausschreibung der Planungsleistungen dienen soll. Die Planungsleistungen müssen
unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften voraussichtlich
europaweit ausgeschrieben werden.
Für die
Investitionen im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschule können zu gegebener Zeit
Fördermittel beantragt werden. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen
ist aktuell noch nicht verabschiedet. Lt. Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
vom 17.05.2023 soll das Investitionsprogramm Ganztagsausbau in Kürze starten.
Damit die Räumlichkeiten zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zur Verfügung stehen, muss spätestens in 2024 die Ausschreibung der Planungsleistung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2025/2026 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundschule Wehrendorf
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
vorgestellten Konzeptes die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und nach
Verabschiedung der maßgebenden Förderrichtlinie entsprechende Förderanträge zu
stellen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsmittel sind in den Jahren 2024 – 2026 zur Verfügung zu stellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |