Betreff
Ganztagsbetreuung in den Grundschulen - Machbarkeitsstudie Grundschule Lintorf
Vorlage
BV/FD1/2023/512
Aktenzeichen
Km.
Art
Beschlussvorlage

Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter geregelt. Vom Schuljahr 2026/2027 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

 

Die Grundschule Lintorf ist seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 eine offene Ganztagsschule. Für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie der Betreuung im Rahmen des Ganztagsangebotes steht ein Betreuungsraum zur Verfügung. Darüber hinaus findet die Nachmittagsbetreuung in Klassenräumen statt.

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen an der Grundschule Lintorf Räumlichkeiten errichtet werden. Das Architekturbüro BKS Architekten, Lübbecke, hat dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt und die daraus resultierenden Kosten ermittelt (siehe Anlage).

 

Das Konzept für die Grundschule Bad Essen sieht vor, dass für die Ganztag zusammenliegende Räumlichkeiten geschaffen werden. Insbesondere sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Anbau eines Gebäudeteils am vorhandenen südlichen Gebäude in südöstlicher Richtung (Anbau in Richtung Familienzentrum Lintorf)

-       vorgesehen ist der Anbau eines Klassenraumes und eines Ganztagsraumes, weiterhin sollen aus zwei vorhandenen Klassenräumen Räume für den Ganztag geschaffen werden, so dass insgesamt drei Räume für den Ganztag vorhanden sind

-       darüber hinaus sind Räumlichkeiten für Differenzierung und Besprechungen geplant (bislang gibt es keinen Besprechungsraum)

-       im Bereich des Anbaus soll eine neue Mensa und Mensaküche errichtet werden

-       ebenso sind Toilettenanlagen (einschließlich Behinderten-WC) vorgesehen

-       die Räumlichkeiten des Ganztags erhalten eine Anbindung zum vorhanden Schulgebäude, so dass die Kinder die Räumlichkeiten über ein vorhandenes Treppenhaus erreichen können, darüber hinaus ist ein barrierefreier Zugang von außen vorgesehen

 

Neben der Errichtung von Räumen für den Ganztag sind auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit vorgesehen. Dieses soll insbesondere durch

 

-       Errichtung einer Rampe im Außenbereich zum Eingang West

-       Einbau von zwei Aufzugsanlagen (ein Aufzug im Treppenhaus Eingang West und 1 Aufzug im südlichen Gebäude (im Bereich des mittleren Treppenhauses)

 

vorgesehen.

 

 

Der Plan der Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung durch BKS Architekten vorgestellt und erläutert.

 

Das Ergebnis stellt den mit der Schule abgestimmten Bedarf sehr gut dar. Die neuen Räumlichkeiten für den Ganztag können bei Bedarf im Vormittagsbereich auch für schulische Zwecke genutzt werden.

 

Bei dem Plan handelt es sich um einen Vorschlag, der als Grundlage für eine öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen dienen soll. Die Planungsleistungen müssen unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften europaweit ausgeschrieben werden.

 

Für die Investitionen im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschule können zu gegebener Zeit Fördermittel beantragt werden. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist noch nicht verabschiedet. Lt. Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 17.05.2023 soll das Investitionsprogramm Ganztagsausbau in Kürze starten.

 

Damit die Räumlichkeiten zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zur Verfügung stehen, muss spätestens in 2024 die Ausschreibung der Planungsleistung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2025/2026 vorgesehen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundschule Lintorf

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und nach Verabschiedung der maßgebenden Förderrichtlinie entsprechende Förderanträge zu stellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind in den Jahren 2024 – 2026 zur Verfügung zu stellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: