Betreff
Erweiterung und Sanierung oder Neubau der Grundschule Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2023/513
Aktenzeichen
Km.
Art
Beschlussvorlage

Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 02.10.2021 hat der Bundestag zum 01.08.2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler eingeführt.

 

Auch bedingt durch einige neu entstandene Baugebiete im Einzugsbezirk der Grundschule Bad Essen werden ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 die Jahrgänge 1 bis 4 jeweils vierzügig geführt. Neben den 16 Klassenräumen stehen der Grundschule dann nur noch der Werkraum, der Computerraum und die Küche als Fachräume zur Verfügung. Für die Betreuung der neu zusammengesetzten Gruppen am Nachmittag stehen der Grundschule Bad Essen keine Betreuungsräume zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen und des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum 01.08.2026 hat das Schulkollegium der Grundschule Bad Essen ein Raumkonzept unter Beteiligung der Bauberatung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (ehem. Landesschulbehörde) erstellt.

 

Auf dieser Grundlage hat das Planungsbüro BKS im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Umsetzungsvarianten erstellt, die die Zustimmung der Grundschule Bad Essen gefunden haben. Diese Varianten sind im Kinder- und Jugendausschuss am 13.07.2021 sowie im Verwaltungsausschuss am 02.09.2021 sowie 13.11.2021 beraten worden. Aufgrund der Perspektive zum Neubau der Grundschule auf einem anderen Grundstück ist die Entscheidung geschoben worden. Mit dem Eigentümer des anderen Grundstücks konnte bisher keine Verständigung erreicht werden.

 

Im Rahmen der Haushaltsklausurtagung 2023 ist daher aufgrund der eingetretenen Verzögerung entschieden worden, dem Grundstückseigentümer nochmals Gelegenheit zu geben, eine Grundsatzentscheidung zur Verpachtung des Grundstücks zu treffen. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Essen am 22.06.2023 sollte dann der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung/Sanierung oder zum Neubau der Grundschule Bad Essen gefasst werden.

 

Der Grundstückseigentümer hat inzwischen signalisiert, dass er eine endgültige Entscheidung voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 treffen kann.

 

Das Planungsbüro BKS Architekten (BKS) ist von der Gemeinde Bad Essen – wie im Kinder- und Jugendausschuss im März 2023 besprochen – beauftragt worden, die Kostenkalkulation für die Anbau- und Sanierungsvarianten zu überarbeiten und zu aktualisieren sowie eine Kalkulation für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes auf KfW 40-Standard vorzunehmen. Zudem wird ein fiktiver Neubau der Grundschule (in gleicher Größe wie mit Anbau und ohne Bücherei und Sporthalle) hinsichtlich der Baukosten dargestellt.

 

 

Das Büro BKS wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses die aktualisierten Zahlen vorstellen.

 

Die Höhe einer möglichen Förderung einer grundlegenden Sanierung und energetischen Aufwertung des Bestandgebäudes ist seitens der Verwaltung noch abzuklären.

 

Verfahrensdauer:

Bei einem Verfahrensbeginn in diesem Sommer ist eine Inbetriebnahme der erweiterten und sanierten oder neu gebauten Räumlichkeiten der Grundschule Bad Essen zum Schuljahr 2027/2028 realistisch. Bei einer späteren Beschlussfassung des Gemeinderates über die Grundsatzfrage verschiebt sich die Fertigstellung entsprechend.

 


Anlagen:

Anlage 1: Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundschule Bad Essen einschließlich Kostenermittlung

 


Beschlussvorschlag:

Wird in der Sitzung erarbeitet.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen.

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: