Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 02.10.2021 hat der Bundestag
zum 01.08.2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen
und Grundschüler eingeführt.
Auch bedingt durch einige neu entstandene Baugebiete im Einzugsbezirk der
Grundschule Bad Essen werden ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 die Jahrgänge 1
bis 4 jeweils vierzügig geführt. Neben den 16 Klassenräumen stehen der
Grundschule dann nur noch der Werkraum, der Computerraum und die Küche als
Fachräume zur Verfügung. Für die Betreuung der neu zusammengesetzten Gruppen am
Nachmittag stehen der Grundschule Bad Essen keine Betreuungsräume zur
Verfügung.
Vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen und des Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung zum 01.08.2026 hat das Schulkollegium der Grundschule Bad
Essen ein Raumkonzept unter Beteiligung der Bauberatung des Regionalen
Landesamtes für Schule und Bildung (ehem. Landesschulbehörde) erstellt.
Auf dieser Grundlage hat das Planungsbüro BKS im Jahr 2021 eine
Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Umsetzungsvarianten erstellt, die die
Zustimmung der Grundschule Bad Essen gefunden haben. Diese Varianten sind im
Kinder- und Jugendausschuss am 13.07.2021 sowie im Verwaltungsausschuss am
02.09.2021 sowie 13.11.2021 beraten worden. Aufgrund der Perspektive zum Neubau
der Grundschule auf einem anderen Grundstück ist die Entscheidung geschoben
worden. Mit dem Eigentümer des anderen Grundstücks konnte bisher keine
Verständigung erreicht werden.
Im Rahmen der Haushaltsklausurtagung 2023 ist daher aufgrund der
eingetretenen Verzögerung entschieden worden, dem Grundstückseigentümer
nochmals Gelegenheit zu geben, eine Grundsatzentscheidung zur Verpachtung des
Grundstücks zu treffen. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Essen am 22.06.2023
sollte dann der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung/Sanierung oder zum Neubau
der Grundschule Bad Essen gefasst werden.
Der Grundstückseigentümer hat inzwischen signalisiert, dass er eine
endgültige Entscheidung voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 treffen
kann.
Das Planungsbüro BKS Architekten (BKS) ist von der Gemeinde Bad Essen – wie
im Kinder- und Jugendausschuss im März 2023 besprochen – beauftragt worden, die
Kostenkalkulation für die Anbau- und Sanierungsvarianten zu überarbeiten und zu
aktualisieren sowie eine Kalkulation für die energetische Sanierung des
Bestandsgebäudes auf KfW 40-Standard vorzunehmen. Zudem wird ein fiktiver
Neubau der Grundschule (in gleicher Größe wie mit Anbau und ohne Bücherei und
Sporthalle) hinsichtlich der Baukosten dargestellt.
Das Büro BKS wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses die
aktualisierten Zahlen vorstellen.
Die Höhe einer möglichen Förderung einer grundlegenden Sanierung und
energetischen Aufwertung des Bestandgebäudes ist seitens der Verwaltung noch
abzuklären.
Verfahrensdauer:
Bei einem Verfahrensbeginn in diesem Sommer ist eine Inbetriebnahme der
erweiterten und sanierten oder neu gebauten Räumlichkeiten der Grundschule Bad
Essen zum Schuljahr 2027/2028 realistisch. Bei einer späteren Beschlussfassung
des Gemeinderates über die Grundsatzfrage verschiebt sich die Fertigstellung
entsprechend.
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundschule Bad Essen einschließlich Kostenermittlung
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsmittel sind in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen. |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |