-Änderungsbeschluss-
Bebauungsplan Nr. 92 "Südlich Klusweg", Eielstädt
-Aufstellungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der 67. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Ortsteil Eielstädt die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung von ca. 3,0 ha Wohnbauflächen (ca. 25 neue
Wohnbaugrundstücke, zum Teil Mehrfamilienhäuser) zu schaffen. Die Gemeinde Bad
Essen möchte mit diesen Bauflächenausweisungen den Wohnstandort Eielstädt im
Rahmen der Eigenentwicklung sichern und weiterentwickeln.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen stellt für den
Änderungsbereich an der Straße „Klusweg“ Flächen für die Landwirtschaft gemäß §
5 (2) Nr. 9a BauGB dar. Ein Planungserfordernis ergibt sich hier insofern
aufgrund der beabsichtigten Ausweisung von Wohnbauflächen gemäß § 1 (1) Nr. 1
BauNVO.
In der Ortschaft Eielstädt besteht Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen.
Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der
Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren
Grundstücke in der Ortschaft (Baulücken) überwiegend auf absehbare Zeit nicht
für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es,
Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung der Ortschaft Eielstädt auszuweisen.
Hierzu ist herauszustellen, dass Eielstädt eine historisch gewachsene,
eigenständige Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche
städtebauliche Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen
Gemeinden bzw. Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Eielstädt)
besteht eine Nachfrage nach Baugrundstücken, die aus der Eigenentwicklung
resultiert. Eigenentwicklung zu fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch,
die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem Hintergrund einer, statistisch
gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem größeren
Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften das Erfordernis,
Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur
durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche Bevölkerungszahl gehalten
und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses ist gleichzeitig
Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu
sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu vermeiden.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der o.g. gemeindlichen Zielsetzungen
ist es nunmehr erforderlich, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Parallel zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr.
92 „Südlich Klusweg“ aufgestellt.
Anlagen:
·
Abgrenzung
Flächennutzungsplanänderung
·
Abgrenzung des
Bebauungsplanes
·
Bebauungsplanvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Flächennutzungsplan im
Bereich südlich der Straße „Klusweg“ in der Ortschaft Eielstädt entsprechend
der beigefügten Planskizze zu ändern, 67. Änderung.
2. den Bebauungsplan Nr. 92 „Südlich
Klusweg" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.