-Abwägungs- und Feststellungsbeschluss-
Bebauungsplan Nr. 39 "Waldhotel", 1. Änderung, Bad Essen
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Planungsanlass der 62.
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (im Parallelverfahren) ist die
planungsrechtliche Sicherung der Umnutzung des hier im Ortsteil Essenerberg
bestehenden Waldhotels und der zugeordneten Wohnhäuser von einer
Sondergebietsnutzung hin zu einem allgemeinen Wohngebiet.
Ende März 2021 wurde das
Waldhotel an den heutigen Eigentümer verkauft. Bereits im Jahre 2012 wurde der
Hotel- und Restaurantbetrieb und im Jahre 2014 die Saunalandschaft aufgegeben.
Seitdem stand das Gebäude leer und verfiel. Inzwischen hat der Käufer das
denkmalgeschützte Hotel wieder hergerichtet und in Betrieb genommen. Ebenfalls
wurde die Saunalandschaft saniert und neu eröffnet.
Der südlich des denkmalgeschützten
Hotels gelegene Erweiterungsbereich soll zur Errichtung von Wohneinheiten
genutzt werden. In Abstimmung mit den Ratsfraktionen sollen hier insgesamt vier
Wohngebäude mit je vier Wohneinheiten und einer zentralen Tiefgarage errichtet
werden.
Südöstlich des Waldhotels
sind auf der jetzigen Parkplatzfläche Ferienwohnungen und Hotelzimmer zur
Erweiterung des Hotelangebotes geplant.
Der Bebauungsplan Nr. 39
„Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991) lässt im festgesetzten Sondergebiet folgende
Nutzungen zu:
-Einrichtungen für
Kurzwecke (Hallenbad, Einrichtungen für Kuranwendungen),
-Beherbergungsbetriebe,
Fremdenwohnungen, die den Kureinrichtungen zugeordnet sind,
-Wohnungen i.V.m.
Einrichtungen für Kurzwecke,
-Wohnungen für
Betriebsinhaber, Personal.
Die angestrebte
(allgemeine) Wohnnutzung ist hier insofern nicht zulässig und bedarf der
Änderung des Bebauungsplanes von einer Sondergebietsnutzung hin zu einem
allgemeinen Wohngebiet. In dem Zusammenhang werden auch die südwestlich der
Bergstraße gelegenen Wohnhäuser in die Änderung des Bebauungsplanes einbezogen
und auch für diese gemäß ihrer derzeitigen und tatsächlichen Nutzung allgemeine
Wohngebiete festgesetzt. Die ursprüngliche Bindung von Wohnnutzungen an den
Hotelbetrieb bzw. die Sondergebietsnutzungen hat künftig keinen Bestand mehr.
Ob und inwieweit die von
der Gemeinde hier angestrebten Ziele auch oder ggf. sogar besser an anderen
Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) Baugesetzbuch
ohne Belang. Die städtebauliche Zielsetzung: Erhalt des denkmalgeschützten
ehemaligen Waldhotels schließt andere Standortalternativen aus.
Neben bzw. parallel zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991,
verbindliche Bauleitplanung) ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bad Essen, der im Änderungsbereich bislang Sonderbauflächen darstellt,
entsprechend in eine Wohnbauflächendarstellung zu ändern.
Die einmonatige
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand
zwischen dem 13. Juli 2023 bis 29. August 2023 statt. Die hierzu eingegangenen
Bedenken und Anregungen sind vom planbearbeitenden Büro entsprechend
aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden, die in der
Fachausschusssitzung vorgetragen werden.
Anlagen:
- FNP Lageplan
- FNP Planbild
- FNP Planzeichenerklärung
- Wirksamer Flächennutzungsplan
- FNP Begründung
- B-Plan Lageplan
- B-Plan Planbild
- B-Plan Planzeichenerklärung
- B-Plan textliche Festsetzungen
- B-Plan Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Beurteilung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 62.
Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Essen wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den vorstehend
beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung.
3. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 39 „Waldhotel“, Bad Essen, 1. Änderung, wie folgt zu
behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
4. den Bebauungsplan Nr. 39 „Waldhotel“, Bad Essen, 1. Änderung, bestehend
aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie
Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten
Fassung als Satzung.