Mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
und der damit verbundenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“,
Bad Essen, werden Bereiche um das bestehende Waldhotel an der Bergstraße im
Norden für die bestehende Hotelnutzung erweitert und bestehende
Hotelerweiterungsflächen im Süden für eine Wohnbebauung ausgewiesen.
Der in der Anlage beigefügte städtebauliche
Vertrag regelt neben den Festsetzungen im Bebauungsplan die mit der Politik
abgestimmte Gestaltung der Neubebauung im Bereich der Hotelerweiterung
„Waldquartier“ und der neuen Wohnbebauung „Waldblick“. Durch die angefügten
Sammelmappen zu den einzelnen Projekten wird der jeweilige Grundeigentümer
verpflichtet, die entsprechende Neubebauung in Aussehen und Nutzung, wie
abgestimmt, umzusetzen. Dies gilt auch für evtl. Rechtsnachfolger im
abgegrenzten Vertragsgebiet.
Anlagen:
1. Städtebaulicher
Vertrag
2. Vertragsgebiet
3. Sammelmappe
Waldquartier
4. Sammelmappe
Waldblick
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
mit der Waldquartier Immobilien GmbH, Bergstraße 61 in 49152 Bad Essen, den in
der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag abzuschließen.