Der Jahresabschluss
2022 der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG)
wurde durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Im Ergebnis
schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 404.957,68 € ab.
Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2022, der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie dem Lagebericht
zum Jahresabschluss 2022 entnommen werden.
Dem Jahresabschluss
und dem Lagebericht wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt:
[…] Wir haben den Jahresabschluss der
Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), Bad
Essen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), Bad
Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. […]
Der Jahresabschluss
wurde bereits durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft.
Im Ergebnis sind ergänzende Bemerkungen nicht erforderlich.
Anlagen:
Bilanz zum
31.12.2022
Gewinn- und
Verlustrechnung 2022
Lagebericht 2022
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage
mbH (KSG) zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 werden
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 404.957,68 € wird auf neue
Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der Geschäftsführung der KSG wird für das
Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
3. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.