-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Die
Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82
„Westlich Lange Straße“ den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordwesten des
Ortsteils Harpenfeld weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft
vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen und damit den
Siedlungsbereich hier abzurunden (Arrondierung).
In
der Ortschaft Harpenfeld besteht Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen. Die Gründe
hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft,
vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der
Ortschaft (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur
Verfügung stehen.
Zielsetzung
der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr, Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung
der Ortschaft Harpenfeld auszuweisen. Hierzu ist herauszustellen, dass
Harpenfeld eine historisch gewachsene, eigenständige Ortschaft ist. Die
Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche Aufgabe an, die
Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw. Ortschaften zu
fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Harpenfeld) besteht eine Nachfrage
nach Baugrundstücken, die sowohl aus der Eigenentwicklung resultiert, als auch
auf das hier günstigere Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung zu
fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch die Eigenständigkeit zu sichern.
Vor dem Hintergrund einer statistisch gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro
Wohnung und damit einem größeren Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften
das Erfordernis, Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen
Nachfrage heraus. Nur durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche
Bevölkerungszahl gehalten und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses
ist gleichzeitig Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem
Bestand zu sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu
vermeiden.
Mit
dieser Ausweisung von Wohnbauflächen wird erreicht, dass der nordwestliche
Ortsrand der Ortschaft Harpenfeld baulich abgerundet wird (Arrondierung).
Dies
entspricht auch einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2)
BauGB).
Nach
§ 13b BauGB kann ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von
Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute
Ortsteile anschließen, in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche
festgesetzt wird von insgesamt weniger als 10.000 Quadratmetern (vgl. § 13a
Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich Lange Straße“ schließt hier
unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Bereiche im Nordwesten der Ortslage
Harpenfeld an. Festgesetzt werden allgemeine Wohngebiete. Die zulässige
Grundfläche beträgt weniger als 10.000 m² (allgem. Wohngebiete ca. 11.800 m²;
bei einer GRZ von 0,4 beträgt die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO
hier 4.720 m²). Insofern sind hier die Voraussetzungen für die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens gemäß § 13b BauGB (und deshalb beschleunigtes Aufstellungsverfahren
gemäß § 13a BauGB) gegeben.
Der
wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für das
Plangebiet bereits Wohnbauflächen gemäß § 1 (1) Nr. 1 BauNVO und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dar.
Dem
s.g. „Entwicklungsgebot“ (vgl. § 8 (2) BauGB = Bebauungspläne sind aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln) wird damit Rechnung getragen.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach §
3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 19.12.2019 und dem
03.02.2020 statt. Sämtliche Stellungnahmen und Anregungen zum
Bauleitplanverfahren wurden vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung
Wallenhorst aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen, die in der
Fachausschusssitzung vorgetragen werden.
Anlagen:
1. Übersichtskarte
2. Bebauungsplan - Entwurf
3. Planzeichenerklärung Seite 1
4. Planzeichenerklärung Seite 2
5. Textliche Festsetzungen
6. Bebauungsvorschlag
7. Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen
Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich
Lange Straße“, Harpenfeld, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan
Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld, bestehend aus Planteilen mit
textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den
vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.